— Fraktionsvorsitzende Bezirkstag Heidi Terpoorten

Es entsteht eine gemein- same, generalisierte Grundausbildung für die Altenhilfe sowie die Gesundheits-, und Kinderkrankenpflege. Vorteilhaft empfinde ich, dass durch diese Veränderung in der Pflegeausbildung Pflegefachkräfte zukünftig vielseitig einsetzbar sind. Aber löst das die tatsächlichen Probleme in der Pflege? Bestimmte Aufgaben werden zukünftig ausschließlich die in der Generalistik ausgebildeten Pflegefachkräfte erledigen dürfen; in sogenannten Vorbehaltsaufgaben. Die klassische Altenpflege wird deutlich abgewertet.

Heilerziehungspflege bleibt auf der Strecke?!

Doch meine große Kritik an der sogenannten Generalistik ist, dass ein weiterer „Schnittstellenberuf“, die Heilerziehungspflege, in keinster Weise berücksichtigt wird. Sogenannte Heilerziehungspfleger*innen (HEPs) sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte für die Beratung, Assistenz und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Altersstufen. Sie sind anerkannte pflegerische Fachkräfte in der sogenannten Eingliederungshilfe/ sprich der Behindertenhilfe, jedoch keine Pflegefachkräfte. Ebenso sind zwar Altenpfleger*innen bisher als Fachkräfte in der Eingliederungshilfe anerkannt; umgekehrt gilt dies leider nicht. Heilerziehungspfleger*innen, die eben spezielle Kenntnisse mitbringen für Menschen mit Behinderung, gelten in der Altenhilfe nicht als Fachkraft. Für mich eine nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung. Die gegenseitige Anerkennung als Fachkraft ist lange überfällig.

Mögliche Entwicklungen der Heilerziehungspflege

Menschen mit Behinderung, die im Senior*innenalter bis hin zum Hochbetagtenalter Assistenz zur Teilhabe benötigen, sind beispielsweise auf dieses Fachwissen angewiesen. Viele Menschen in diesem Alter wollen in ihrem bisherigen Wohn- und Lebensumfeld bleiben und eben nicht umziehen müssen in eine Pflegeabteilung. Das geht Menschen mit Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen, nicht anders als dem Rest der Bevölkerung. Immer wieder geht es um die sogenannte Teilhabefähigkeit. Teilhabe an was? Am Leben in der Gemeinschaft, der Gesellschaft, im Alltag. Hier muss im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes noch vielfältig diskutiert werden.

Alle profitieren

Ebenso profitieren schwer mehrfachbehinderte Menschen, auch mit psychischen Erkrankungen vom Wissen aus der Heilerziehungspflege und der Altenpflege. Die Bundesarbeitsgemeinschaft HEP fordert daher auch eine Umbenennung der Berufsbezeichnung in Fachkraft für Teilhabe und Pflege (TEP). Klingt vielleicht ein bisschen sperrig, trifft jedoch die dahinterstehen- de Absicht sehr gut. Heilerziehungspfleger*innnen sind in meinen Augen die erforderlichen Fachkräfte, um Teilhabe, Selbstbestimmung sowie Inklusion für alle Menschen zu ermöglichen. Doch ich meine, dieser Beruf der Heiler- ziehungspflege, bietet so viele Möglichkeiten, dass das Maß an Aus- und Weiterbildung noch lange nicht ausgeschöpft ist. Die Einsatzmöglichkeiten für Frauen und Männer in diesem Arbeitsfeld sind so vielfältig, dass diese Berufswahl für viele Menschen eine sehr erfüllende und langjährige Perspektive sein kann.

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