Status: abgelehnt | Antwort des Finanzreferats (pdf)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Grundsatz der Öffentlichkeit gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der kommunalen
Haushaltswirtschaft und dient der Stärkung des demokratischen Gedankens. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit erhalten, sich rechtzeitig und umfassend über die aktuelle finanzielle Situation ihrer Stadt informieren können, aber auch eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung nachvollziehen können.
Dabei ist nicht nur wichtig, den tatsächlichen Schuldenstand zu erfahren, sondern auch dessen Entwicklung. Deshalb ist auch eine detaillierte Übersicht über mögliche Inanspruchnahme der Stadt durch Dritte z.B. im Rahmen von Bürgschaften darzustellen, da Bürgschaften eine finanzielle Verpflichtung der Stadt für die Zukunft bedeuten können. Die Information über die Höhe der Bürgschaften, den Bürgschaftsgrund, die Bürgschaftsnehmer und Bürgschaftsbegünstigten, sowie die Risikoabschätzung sind deshalb von öffentlichem Interesse.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt daher den
Antrag:
analog zur nichtöffentlichen Anlage des Jahresberichts nach der Finanzrichtlinie (FinR) erweitert.
Ist der Bürgschaftsnehmer keine 100%ige Gesellschaft der Stadt Augsburg, keine von der Stadt Augsburg verwaltete Stiftung, oder ein schutzwürdiger Dritter, ist die Möglichkeit der Veröffentlichung der Bewertung des Bürgschaftsrisikos zu prüfen.
Begründung:
Bürgschaften sind finanzielle Verpflichtungen der Stadt, die in der Zukunft eintreten und dann den städtischen Haushalt belasten können.
Deshalb muss Klarheit und Transparenz über die von der Stadt eingegangenen finanziellen Risiken hergestellt werden. Es muss insbesondere abschätzbar sein, ob für eine anfallende Bürgschaft eine Schuldenaufnahme in naher Zukunft zu befürchten ist. Denn der dann zu leistende Schuldendienst würde die Handlungsspielräume im Verwaltungshaushalt der Stadt weiter einschränken.
Es ist nicht einzusehen, warum Bürgschaften an stadteigene Unternehmen für die Öffentlichkeit „geheim“ bleiben sollen. Dies verhindert Transparenz und Haushaltsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger. Durch die weitgehende Veröffentlichung der bereits regelmäßig erstellten Anlage des Jahresberichts zu den Bürgschaftsverhältnissen nach FinR, kann dieses Ziel ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzielt werden.
Im Übrigen wird in anderen kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere solchen, die die Doppik eingeführt haben, entsprechend verfahren (siehe Beispiel Landkreis Bamberg, Doppischer Jahresabschluss Haushaltsjahr 2009). Hier wird die Veröffentlichung auch für nicht landkreiseigene Bürgschaftsnehmer vorgenommen:
Bürgschaften des Landkreises Bamberg zur Schlussbilanz 2009
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender
Christian Moravcik, Mitglied des Finanzausschusses