Mitglied des Augsburger Stadtrats zu sein ist ein Ehrenamt, welches die Allermeisten neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Jedes Mitglied des Stadtrats erhält hierfür aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.687€ plus 60€ als Mobilitätspauschale. Die Versteuerung dieser Beträge obliegt den einzelnen Stadtratsmitgliedern.
Einer Fraktion mit 14 Mitgliedern stehen neben dem Fraktionsvorsitzenden vier Stellverter*innen und nach den städtischen Beschlüssen somit 237,50% an zusätzlicher Aufwandsentschädigung zu. Die Grüne Fraktion hat sich für ein Modell mit einem Vorsitzenden, der Bürgermeiserin und vier Stellvertreter*innen entschieden. Diese sechs Personen bilden den Fraktionsvorstand, fünf davon (ohne Bürgermeisterin) teilen die zusätzliche Entschädigung, wie folgt unter sich auf: Der Fraktionsvorsitzender erhält zusätzlich 1.644,83€ im Monat (97,5%), also insgesamt 3.331,83€ (ohne Mobilitätspauschale). Die beiden Stellvertretungen erhalten je eine zusätzliche Entschädigung von 590,45 € (35 %) also insgesamt 2277,45€ (ohne Mobilitätspauschale).
Sitzungsgeld
Für die Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse und weiterer vom Stadtrat eingerichteter Gremien (z.B. Beiräte) sowie für Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen können Stadträt*innen ein stündlich abgerechnetes Sitzungsgeld bekommen, wenn sie nachweisen, dass ihnen geschäftliche oder private Nachteile durch die Anwesenheit bei Sitzungen entstehen. Wer dies nicht nachweisen kann (z.B. Rentner*innen), erhält kein Sitzungsgeld. Die Höhe des Sitzungsgelds ist abhängig vom Status (Selbstständigkeit [31€/Stunde] oder „häusliche Nachteile“ [21€/Stunde]) und wird maximal für 10 Stunden pro Tag ausbezahlt. Auch Sitzungsgelder müssen von den Stadtratsmitgliedern versteuert werden.
Bei abhängig beschäftigten Stadträt*innen kann der/die jeweilige Arbeitgeber*in von der Stadt Verdienstausfall für die Zeiten der Abwesenheit von der Arbeit (innerhalb der Kernarbeitszeit) beantragen. Im Gegenzug bezieht der/die Stadträt*in weiter sein/ihr volles Gehalt.
Finanzierung der Fraktionsgeschäftsstelle und des Personals
Die Fraktion erhält von der Stadt Augsburg als Sachmittelpauschale monatlich 3.975€ zum Unterhalt ihrer Geschäftsstelle. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 153€ und 273€ pro stimmberechtigtem Fraktionsmitglied (153 + 14*273 = 3.975).
Für die Einstellung von Personal erhält die Fraktion momentan den Betrag einer Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 15 und 1,5 Stellen(150%) in der Entgeltgruppe 9c des TVöD. Dies entspricht aktuell 19.700,00€ im Monat. Auch hier hat sich die Fraktion für eine andere, breiter aufgestellte Lösung mit einer Doppelspitze und Teilzeitkräften sowie Werksstudent*innen entschieden.
Entschädigungen bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg ist an gut 50 Unternehmen, Zweckverbänden und Vereinen beteiligt, oder die alleinige Eigentümerin. In die Gremien dieser Beteiligungen entsendet die Stadt Vertreter*innen, in aller Regel aus der Mitte des Stadtrats. Da diese „Ämter“ tatsächlich ausschließlich von Stadtratsmitgliedern bekleidet werden, soll auch über die dort gezahlten Entschädigungen Transparenz hergestellt werden. Auch diese Entschädigungen sind voll zu versteuern und ab einem jährlichen Gesamtbetrag von über 6.400€ pro Person laut §20a Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung an die Stadt zurückzuführen. Aufgeführt sind hier nur Beteiligungen mit mind. 3 städtischen Vertreter*innen, da in 1er- oder 2er-Gremien in aller Regel die Oberbürgermeisterin, oder Vertreter*innen der CSU entsandt sind.
Unternehmen | Entschädigung |
Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA) | 175€ pro Sitzung |
Abfallzweckverband Augsburg | 50€ im Monat |
Abwasserverband Augsburg-West | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Abwasserverband Augsburg-Ost | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Abwasserverband Untere Wertach | 55€ pro Sitzung |
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Augsburger Flughafen | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Augsburg Innovationspark | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) und Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft (ASG) | jeweils 1.200€ pro Jahr |
Bayerischer Städtetag | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft) |
Deutscher Städtetag | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft) |
Erdgas Schwaben | |
Erholungsgebieteverein Augsburg | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Güterverkehrszentrum Entwicklungsmaßnahmen
Güterverkehrszentrum Planungsverband |
100 € im Monat + 50 € pro Sitzung (ca. 4 x im Jahr) 50 € pro Sitzung (ca. 4x/Jahr) 50 € pro Sitzung (ca. 4x/Jahr) |
Hessingpark-Clinic GmbH | 1.300€ pro Jahr |
IT-Gründerzentrum | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Jobcenter | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Klinikum Augsburg | existiert mittlerweile als Uniklinik ohne städtische Beteiligung |
Krankenhauszweckverband Augsburg | 90€ im Monat |
Kurhaustheater GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Kongress am Park Betriebs GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Landschaftspflegeverband Stadt Augsburg | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Landschaftspflegeverband Zusam | 55€ pro Sitzung |
Regio Augsburg Tourismus | |
Regio Augsburg Wirtschaft GmbH | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Regionaler Planungsverband | 40,90€ pro Sitzung (2-3 mal im Jahr) |
Schwabenhallen- und Messegesellschaft (ASMV) | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Stadtsparkasse Augsburg | Abrechnung noch nicht erfolgt |
Stadtwerke Carsharing GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Energie GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Holding GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke KreativWerk GmbH & Co. KG | 100€ im Monat |
Stadtwerke Netze GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Projektgesellschaft mbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Verkehrs GmbH | 100€ im Monat |
Stadtwerke Wasser GmbH | 100€ im Monat |
Stiftungskuratorium Staatstheater Augsburg | Keine Entschädigung |
Volkshochschule | 300 € im Jahr |
Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH (ehemals WBG und AGS) |
3000 € im Jahr 500 € im Jahr |
Waldbesitzervereinigung | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Zoologischer Garten | Sitzungsgeld nach städtischer Satzung |
Zweckverband Kurhaus | 40€ pro Sitzung |
Zweckverband Rettungsdienst | 50€ pro Sitzung (ab über 5 Stunden 100€), zusätzlich Verdienstausfall für Angestellte |
Zweckverband Sparkasse Augsburg-Friedberg | 150€ pro Sitzung (ca. 2 mal im Jahr) |
Aufsichtsratsvorsitzende und stellv. Aufsichtsratsvorsitzende bekommen eine höhere Vergütung |
Abführung an den Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grüne Stadträt*innen sollen von ihrer Aufwandentschädigung einen gewissen Anteil an den Stadtverband als Spende abführen. Zuletzt wurde dies bei der Stadtversammlung am 24.04.13 wie folgt neu geregelt: Stadträt*innen sollen ab Mai 2014 25% ihrer Aufwandsentschädigung an die Partei abführen. Der/Die Fraktionsvorsitzende und seine/ihre beiden Stellvertreter*innen sollen ab Mai 2014 12,5% von ihrer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abführen. Alle gewählten Stadträt*innen haben sich freiwillig zur Einhaltung dieser Regel verpflichtet.
Die Abführung tätigen die Stadtratsmitglieder von ihrem Netto, also erst nach der Versteuerung. Dies bedeutet, dass der Anteil der Abführung real deutlich höher als 25% liegen kann, je nach persönlichem Steuersatz.
Die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus den Beteiligungsunternehmen werden bei der Abführung nicht berücksichtigt. Freiwillige Abführungen sind natürlich möglich.