Mitglied des Augsburger Stadtrats zu sein ist ein Ehrenamt, welches die Allermeisten neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Jedes Mitglied des Stadtrats erhält hierfür aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.641€ plus 60€ als Mobilitätspauschale. Die Versteuerung dieser Beträge obliegt den einzelnen Stadtratsmitgliedern.

Einer Fraktion mit 14 Mitgliedern stehen neben der/dem Fraktionsvorsitzenden drei Stellverter*innen und nach den städtischen Beschlüssen somit 237,50% an zusätzlicher Aufwandsentschädigung zu. Die Grüne Fraktion hat sich jedoch für eine Doppelspitze und zwei Stellvertreter*innen entschieden. Diese vier bilden den Fraktionsvorstand und haben die zusätzliche Entschädigung, je nach zugeteilten Aufgaben, wie folgt unter sich aufgeteilt: Die beiden Fraktionsvorsitzenden erhalten je zusätzlich 1.421,52€ im Monat (86,625%), also insgesamt 3.122,52€. Die beiden Stellvertretungen erhalten zusammen eine zusätzliche Entschädigung von 1.054,34 € (64,25 %), die entsprechend der übernommenen Aufgaben auf die beiden Amtsinhaber*innen aufgeteilt wird. Derzeit erhält eine der beiden Stellvertretungen zusätzlich 492,30 € (30 %) im Monat, die andere 562,04 € (34,25 %)

Sitzungsgeld

Für die Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse und weiterer vom Stadtrat eingerichteter Gremien (z.B. Beiräte) sowie für Fraktions- und Fraktionsvorstandssitzungen können Stadträt*innen ein stündlich abgerechnetes Sitzungsgeld bekommen, wenn sie nachweisen, dass ihnen geschäftliche oder private Nachteile durch die Anwesenheit bei Sitzungen entstehen. Wer dies nicht nachweisen kann (z.B. Rentner*innen), erhält kein Sitzungsgeld. Die Höhe des Sitzungsgelds ist abhängig vom Status (Selbstständigkeit [31€/Stunde] oder „häusliche Nachteile“ [21€/Stunde]) und wird maximal für 10 Stunden pro Tag ausbezahlt. Auch Sitzungsgelder müssen von den Stadtratsmitgliedern versteuert werden.

Bei abhängig beschäftigten Stadträt*innen kann der/die jeweilige Arbeitgeber*in von der Stadt Verdienstausfall für die Zeiten der Abwesenheit von der Arbeit (innerhalb der Kernarbeitszeit) beantragen. Im Gegenzug bezieht der/die Stadträt*in weiter sein/ihr volles Gehalt.

Finanzierung der Fraktionsgeschäftsstelle und des Personals

Die Fraktion erhält von der Stadt Augsburg als Sachmittelpauschale monatlich 3.877€ zum Unterhalt ihrer Geschäftsstelle. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 153€ und 266€ pro stimmberechtigtem Fraktionsmitglied (153 + 14*266 = 3.877).

Für die Einstellung von Personal erhält die Fraktion momentan den Betrag einer Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 15 und 1,5 Stellen(150%) in der Entgeltgruppe 9c des TVöD. Dies entspricht aktuell 19.000,00€ im Monat. Auch hier hat sich die Fraktion für eine andere, breiter aufgestellte Lösung mit einer Doppelspitze und Teilzeitkräften sowie Werksstudent*innen entschieden.

Entschädigungen bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg ist an gut 50 Unternehmen, Zweckverbänden und Vereinen beteiligt, oder die alleinige Eigentümerin. In die Gremien dieser Beteiligungen entsendet die Stadt Vertreter*innen, in aller Regel aus der Mitte des Stadtrats. Da diese „Ämter“ tatsächlich ausschließlich von Stadtratsmitgliedern bekleidet werden, soll auch über die dort gezahlten Entschädigungen Transparenz hergestellt werden. Auch diese Entschädigungen sind voll zu versteuern und ab einem jährlichen Gesamtbetrag von über 6.400€ pro Person laut §20a Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung an die Stadt zurückzuführen. Aufgeführt sind hier nur Beteiligungen mit mind. 3 städtischen Vertreter*innen, da in 1er- oder 2er-Gremien in aller Regel die Oberbürgermeisterin, oder Vertreter*innen der CSU entsandt sind.

Unternehmen Entschädigung
Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA) 175€ pro Sitzung
Abfallzweckverband Augsburg 50€ im Monat
Abwasserverband Augsburg-West Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Abwasserverband Augsburg-Ost Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Abwasserverband Untere Wertach 55€ pro Sitzung
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Augsburger Flughafen Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Augsburg Innovationspark Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) und Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft (ASG) jeweils 1.200€ pro Jahr
Bayerischer Städtetag Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft)
Deutscher Städtetag Sitzungsgeld nach städtischer Satzung (Reiseantritt bis Rückkunft)
Erdgas Schwaben
Erholungsgebieteverein Augsburg Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Güterverkehrszentrum Entwicklungsmaßnahmen

Güterverkehrszentrum Planungsverband
Güterverkehrszentrum Zweckverband

100 € im Monat + 50 € pro Sitzung (ca. 4 x im Jahr)
50 € pro Sitzung (ca. 4x/Jahr)
50 € pro Sitzung (ca. 4x/Jahr)
Hessingpark-Clinic GmbH 1.300€ pro Jahr
IT-Gründerzentrum Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Jobcenter Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Klinikum Augsburg existiert mittlerweile als Uniklinik ohne städtische Beteiligung
Krankenhauszweckverband Augsburg 90€ im Monat
Kurhaustheater GmbH Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Kongress am Park Betriebs GmbH Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Landschaftspflegeverband Stadt Augsburg Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Landschaftspflegeverband Zusam 55€ pro Sitzung
Regio Augsburg Tourismus
Regio Augsburg Wirtschaft GmbH Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Regionaler Planungsverband 40,90€ pro Sitzung (2-3 mal im Jahr)
Schwabenhallen- und Messegesellschaft (ASMV) Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Stadtsparkasse Augsburg Abrechnung noch nicht erfolgt
Stadtwerke Carsharing GmbH 100€ im Monat
Stadtwerke Energie GmbH 100€ im Monat
Stadtwerke Holding GmbH 100€ im Monat
Stadtwerke KreativWerk GmbH & Co. KG 100€ im Monat
Stadtwerke Netze GmbH 100€ im Monat
Stadtwerke Projektgesellschaft mbH 100€ im Monat
Stadtwerke Verkehrs GmbH 100€ im Monat
Stadtwerke Wasser GmbH 100€ im Monat
Stiftungskuratorium Staatstheater Augsburg Keine Entschädigung
Volkshochschule 300 € im Jahr
Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH
Wohnbaugruppe Augsburg Entwickeln GmbH (ehemals WBG und AGS)
3000 € im Jahr
500 € im Jahr
Waldbesitzervereinigung Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Zoologischer Garten Sitzungsgeld nach städtischer Satzung
Zweckverband Kurhaus 40€ pro Sitzung
Zweckverband Rettungsdienst 50€ pro Sitzung (ab über 5 Stunden 100€), zusätzlich Verdienstausfall für Angestellte
Zweckverband Sparkasse Augsburg-Friedberg 150€ pro Sitzung (ca. 2 mal im Jahr)
Aufsichtsratsvorsitzende und stellv. Aufsichtsratsvorsitzende bekommen eine höhere Vergütung

Abführung an den Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Stadträt*innen sollen von ihrer Aufwandentschädigung einen gewissen Anteil an den Stadtverband als Spende abführen. Zuletzt wurde dies bei der Stadtversammlung am 24.04.13 wie folgt neu geregelt: Stadträt*innen sollen ab Mai 2014 25% ihrer Aufwandsentschädigung an die Partei abführen. Der/Die Fraktionsvorsitzende und seine/ihre beiden Stellvertreter*innen sollen ab Mai 2014 12,5% von ihrer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abführen. Alle gewählten Stadträt*innen haben sich freiwillig zur Einhaltung dieser Regel verpflichtet.

Die Abführung tätigen die Stadtratsmitglieder von ihrem Netto, also erst nach der Versteuerung. Dies bedeutet, dass der Anteil der Abführung real deutlich höher als 25% liegen kann, je nach persönlichem Steuersatz.

Die Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus den Beteiligungsunternehmen werden bei der Abführung nicht berücksichtigt. Freiwillige Abführungen sind natürlich möglich.