Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut “Bekanntmachung der nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz mautpflichtigen Bundesstraßen oder Abschnitte von Bundesstraßen” des Bundesamts für Güterverkehr vom 22.06.2015, sowie der ersten Änderung der Bekanntmachung vom 02.07.2015 werden Teilabschnitte von Bundesstraßen im Stadtgebiet Augsburg mautpflichtig. Zudem wird die Tonnagegrenze der Mautpflicht zum 01.10.2015 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. Bereits jetzt wird beispielsweise die Route Landsbergerstr./Haunstetterstr./Inverness Allee/Amagasaki Allee oder Friedbergerstr. als Ausweichstrecke zur B17 Landsberg/A8 München genutzt.

Unsere Fraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Teilabschnitte von Bundesstraßen im Stadtgebiet Augsburg sind von der Ausweitung der Mautpflicht betroffen?
  2. Wann tritt die Mautpflicht in Kraft, bzw. wann wird die Mauterhebung umgesetzt?
  3. Ist mit der Verringerung der Tonnagegrenze und der Ausweitung der mautpflichtigen Streckenabschnitte eine Verkehrszunahme durch mautvermeidenden Lastverkehr im Umfeld der Bundesstraßen im Stadtgebiet zu rechnen?
  4. Welche Straßen sind hiervon im Stadtgebiet betroffen?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt Augsburg ergreifen, um die BürgerInnen an den betroffenen Ausweichstrecken vor noch mehr Verkehrsimmissionen zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Moravcik                                  Cemal Bozoglu
stellv. Fraktionsvorsitzender               Mitglied im Bauauschuss

Beteiligte Personen