Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
laut “Bekanntmachung der nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz mautpflichtigen Bundesstraßen oder Abschnitte von Bundesstraßen” des Bundesamts für Güterverkehr vom 22.06.2015, sowie der ersten Änderung der Bekanntmachung vom 02.07.2015 werden Teilabschnitte von Bundesstraßen im Stadtgebiet Augsburg mautpflichtig. Zudem wird die Tonnagegrenze der Mautpflicht zum 01.10.2015 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt. Bereits jetzt wird beispielsweise die Route Landsbergerstr./Haunstetterstr./Inverness Allee/Amagasaki Allee oder Friedbergerstr. als Ausweichstrecke zur B17 Landsberg/A8 München genutzt.
Unsere Fraktion stellt daher folgende
Anfrage:
Mit freundlichen Grüßen
Christian Moravcik Cemal Bozoglu
stellv. Fraktionsvorsitzender Mitglied im Bauauschuss