Gutachten, Satzungsentwurf und neue Rechtsgrundlage liegen vor: Augsburg ist bereit für den nächsten Schritt! 

Im Sozialausschuss wird erneut über die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Augsburg berichtet. Die GRÜNE Stadtratsfraktion begrüßt, dass die Verwaltung das Vorhaben weiterverfolgt und die Einführung einer Satzung grundsätzlich in Aussicht stellt. Klar ist für die GRÜNEN aber auch: Nach Jahren der Vorarbeit darf es diesmal nicht bei einer weiteren Ankündigung bleiben. 

Die Voraussetzungen für eine Entscheidung liegen inzwischen auf dem Tisch. Bereits 2020 hatte der zuständige Ausschuss beschlossen, eine Zweckentfremdungssatzung auf den Weg zu bringen. In den folgenden Jahren wurde die Umsetzung unter anderem mit rechtlichen Fragen und dem hohen Aufwand für den Vollzug begründet zurückgestellt. Mittlerweile liegt mit dem „Pestel-Wohnmonitor 2024“ der erforderliche Nachweis einer Wohnraummangellage vor. Auch einen Entwurf für eine Augsburger Zweckentfremdungssatzung hat die Sozialverwaltung bereits erarbeitet. Hinzu kommt die seit Frühjahr 2026 geltende neue Rechtslage, die Kommunen zusätzliche Möglichkeiten zur digitalen Registrierung von Kurzzeitvermietungen eröffnet.

Martina Wild, Vorsitzende der GRÜNEN Stadtratsfraktion: “Seit 2018 setzen wir GRÜNE uns für eine Zweckentfremdungssatzung ein. Heute liegt alles auf dem Tisch: Die Wohnraummangellage ist gutachterlich belegt, der Satzungsentwurf ist erarbeitet und die rechtlichen Voraussetzungen haben sich verbessert. Augsburg kann und muss handeln. Natürlich braucht der Vollzug Personal und Ressourcen – aber das darf nicht wieder zum Argument werden, die grundsätzliche Entscheidung aufzuschieben. Stattdessen muss jetzt geklärt werden, was es konkret für die Umsetzung braucht und wie ein Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen möglichst effizient organisiert werden kann. Nach acht Jahren Diskussion brauchen wir endlich einen verbindlichen Fahrplan und eine Entscheidung.“

Für die GRÜNEN geht es dabei vor allem darum, endlich wirksam gegen die Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum vorgehen zu können.

Verena von Mutius-Bartholy, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Stadtratsfraktion: „Über Zweckentfremdung zu reden und regelmäßig darüber zu berichten, schafft noch keine einzige Wohnung. Seit Jahren wird die konkrete Entscheidung über eine Satzung immer wieder aufgeschoben und auch jetzt ist noch nicht erkennbar, dass auf den Bericht im Ausschuss tatsächlich ein verbindlicher Beschluss folgt. Dabei brauchen wir endlich ein wirksames Instrument, um gegen dauerhaften Leerstand, Spekulation und die Zweckentfremdung von normalem Wohnraum als Ferienunterkunft vorzugehen. Bezahlbarer Wohnraum ist in Augsburg knapp genug. Wohnraum muss deshalb in erster Linie Wohnraum bleiben. Nach all den Jahren darf es nicht wieder bei einer Ankündigung bleiben. Andere Städte zeigen wie es geht, jetzt muss eine Entscheidung folgen.“



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