Mit der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses vom 25.11.2020 werden stadteigene Wohnbauflächen des Liegenschaftsamtes zukünftig grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben. Eine Ausnahme gibt es für die Wohnbaugruppe, die als städtische Tochter auch weiterhin Flächen für Wohnungsbau von der Stadt Augsburg erhalten wird.

Stadteigene Gewerbeansiedlungsgrundstücke des Liegenschaftsamtes sollen zukünftig ebenfalls vermehrt im Erbbaurecht vergeben. Allerdings wird dem Investor oder Gewerbetreibenden ein Wahlrecht zwischen der Vergabe im Erbbaurecht oder dem Erwerb des Grundstücks eingeräumt, wenn im Vorfeld eine umfassende Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Erbbaurechtes durch die Verwaltung erfolgt ist. Weiterhin wird im Rahmen des Beschlusses ein Pilotprojekt in der Pöttmeser Straße initiiert, mit dem Erfahrungen über die Vergabe gewerblicher Flächen im Erbbaurecht gesammelt werden können.

„Die Zielsetzung der Regierungskoalition ist es nun, mit verbindlichen Beratungsgesprächen die Vorteile des Erbbaurechts deutlich zu machen, um damit bei Investoren das Interesse an dieser Art des Bauens zu steigern,“ sagt Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht werden wertvolle Flächen in städtischer Hand gehalten und somit für zukünftigen Generationen erhalten. Dazu von Mutius-Bartholy weiter: „Die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht ist ein elementarer Baustein für eine weitsichtige Bodenpolitik, die sich gegen Spekulation stellt und sich für den Erhalt städtischen Eigentums einsetzt. Dies gilt nicht nur für Wohnbauflächen, sondern genauso für den Gewerbebereich. Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben: Es ist ein Grundbedürfnis, das mit darüber entscheidet, ob wir Wurzeln schlagen und uns frei fühlen. Die städtischen Flächen dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wir GRÜNEN kämpfen schon lange mit verschiedenen Konzepten für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum.“

Leo Dietz, Fraktionsvorsitzende der CSU: „Der Nachfragedruck nach Wohnraum in Augsburg ist hoch – und er steigt stetig. Bauen und Wohnen sind inzwischen zur sozialen Frage geworden. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass ein Eingreifen der Politik hier notwendig ist. Wir müssen besonders für Familien etwas ändern, die sich bei der aktuellen Situation kaum mehr Wohnraum leisten können. Das Erbbaurecht als bodenpolitisches Instrument einzusetzen, um auch einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen das Bauen zu ermöglichen, ist daher ein idealer Ansatz, um den Erwerb von Wohneigentum möglich zu machen und Bodenspekulationen vorzubeugen. Es ist schon lange Ziel der CSU, alle Bevölkerungsschichten mit adäquatem Wohnraum zu versorgen. Dabei haben wir die Stadtverwaltungen in den vergangenen Jahren politisch aktiv begleitet und Konzepte sowie Projekte unterstützt und ermöglicht: ob bei der Aktivierung von vorhandenen bzw. neuen Wohnpotenzialen, der Förderung von städtischem Wohnungsbau oder dem Wohnen in besonderen Lebenslagen. Die Vergabe von städtischen Flächen im Erbbaurecht für Wohnen ist nun eine weitere Säule in unserer Stadt, mit der wir unsere Linie konsequent weiter führen werden.“

Beteiligte Personen