Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Augsburgs Innenstadt soll attraktiv sein und zum Verweilen einladen. Dies gilt im Besonderen für unsere Prachtmeile, die Maximilianstraße: durch mehr Grün und neue Sitzmöglichkeiten, durch eine Ausweitung der Außengastronomie und erweiterte Räume ohne Konsumzwang sowie durch ein nachhaltiges Mobilitätskonzept wollen wir in der Maximilianstraße dauerhaft mehr Aufenthaltsqualität schaffen und diesen öffentlichen Raum künftig vielseitiger für alle Bürger*innen nutzen.  

Deshalb hatte der Stadtrat 2025 ein Verkehrskonzept beschlossen (BSV/24/11520), das die Zielsetzung beinhaltet, die Maximilianstraße durch Begrünung und Umnutzungen im bestehenden Straßenraum aufzuwerten. Die seit mehreren Jahren verfügten Zufahrtsbeschränkungen an den Sommerwochenenden sind ebenfalls ein wichtiger erster Schritt zu einer höheren Aufenthaltsqualität in diesem Bereich und erfreuen sich großer Beliebtheit bei der dort ansässigen Bevölkerung.

Medienberichten zufolge wurde die Sperrung der Maximilianstraße an den Sommerwochenenden, wie sie vom Stadtrat ausdrücklich beschlossen wurde (BSV/24/10673), zuletzt nicht mehr durch eigens dafür eingesetztes Personal kontrolliert. Dies hat unzulässigen Autoverkehr und Lärmbelästigung durch sogenannte „Autoposer“ zur Folge und führte bereits zu zahlreichen Beschwerden von Anwohner*innen. Gemäß jüngsten Medienberichten soll die Kontrolle nun doch wieder veranlasst worden sein.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

  1. Trifft es zu, dass die Stadtregierung zunächst entschieden hatte, dieses Jahr – anders als in den Vorjahren – die laut BSV/24/10673 vorgesehenen Einfahrtsverbote zum Bereich Maximilianstraße nicht mehr durch gesondertes Personal zu kontrollieren?
  2.  Falls ja, welche Beweggründe standen hinter der Entscheidung und wer hat diese Entscheidung getroffen? 
  3. Trifft es zu, dass inzwischen entschieden wurde, doch gesondertes Personal für die Kontrollen der Zufahrtsbeschränkungen bereitzustellen?
  4. Falls ja, welche Beweggründe waren für die neuerliche Neubewertung des Sachverhalts ausschlaggebend? 
  5. Warum ist eine Befristung der Kontrollen auf zunächst vier Wochen geplant?
  6. Trifft es zu, dass auch auf die Aufstellung einer mobilen Toilettenanlage im Bereich der Hallstraße verzichtet wurde?  
  7. Falls ja, warum wurde diese Entscheidung getroffen und wie beurteilt die Verwaltung die Folgen dieses Beschlusses auf die Sauberkeit im öffentlichen Raum?
  8. Wie sind die Zuständigkeiten für all diese Maßnahmen innerhalb der neuen Verwaltungsstrukturen vor dem Hintergrund geregelt, dass bisher das Wirtschaftsreferat federführend zuständig war? 
  9. Welche Position hat die Stadtregierung zur bisherigen Beschlusslage? Ist gar eine Änderung der Beschlusslage angedacht, da die Beschlusslage ja nicht eingehalten wurde? Inwieweit ist eine Einbeziehung der städtischen Gremien geplant?
  10. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Verkehrskonzepts, das für die Maximilianstraße in ihrer ganzen Länge eine Aufwertung und Begrünung vorsieht (BSV/24/11520)?

  

Begründung:

Um unnötigen Autoverkehr und nächtliche Lärmbelästigungen im Bereich Maximilianstraße zu vermeiden, wird die Zufahrt an den Sommerwochenenden seit einigen Jahren auf Bewohner*innen, Taxis und Lieferverkehr beschränkt. Um diese Beschränkungen mit Leben zu füllen und um sicherzustellen, dass die Einfahrtsverbote auch tatsächlich beachtet werden und somit ihren Zweck erfüllen, wurde in den Vorjahren eigenes Sicherheitspersonal eingesetzt. Laut Medienberichten wurde zunächst auf Kontrollen und entsprechenden Personaleinsatz verzichtet. Die „Autoposer“-Szene hatte die Beschränkungen weitgehend ignoriert, was vermeidbar Lärmbelästigung zur Folge hatte, weshalb das Verfahren nun angepasst wurde. Der gesamte Vorgang hat bei uns und in Teilen der Stadtgesellschaft Fragen aufgeworfen hinsichtlich der Beweggründe sowohl für die ursprüngliche Entscheidung, als auch für deren Widerruf.

Über die Frage der Zufahrtsbeschränkungen hinaus wäre es zudem aufschlussreich zu erfahren, wie weit die Planungen für eine allgemeine Aufwertung und Begrünung des Straßenzugs inzwischen gediehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Beteiligte Personen