Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Augsburgs Innenstadt soll attraktiv sein und zum Verweilen einladen. Dies gilt im Besonderen für unsere Prachtmeile, die Maximilianstraße: durch mehr Grün und neue Sitzmöglichkeiten, durch eine Ausweitung der Außengastronomie und erweiterte Räume ohne Konsumzwang sowie durch ein nachhaltiges Mobilitätskonzept wollen wir in der Maximilianstraße dauerhaft mehr Aufenthaltsqualität schaffen und diesen öffentlichen Raum künftig vielseitiger für alle Bürger*innen nutzen.
Deshalb hatte der Stadtrat 2025 ein Verkehrskonzept beschlossen (BSV/24/11520), das die Zielsetzung beinhaltet, die Maximilianstraße durch Begrünung und Umnutzungen im bestehenden Straßenraum aufzuwerten. Die seit mehreren Jahren verfügten Zufahrtsbeschränkungen an den Sommerwochenenden sind ebenfalls ein wichtiger erster Schritt zu einer höheren Aufenthaltsqualität in diesem Bereich und erfreuen sich großer Beliebtheit bei der dort ansässigen Bevölkerung.
Medienberichten zufolge wurde die Sperrung der Maximilianstraße an den Sommerwochenenden, wie sie vom Stadtrat ausdrücklich beschlossen wurde (BSV/24/10673), zuletzt nicht mehr durch eigens dafür eingesetztes Personal kontrolliert. Dies hat unzulässigen Autoverkehr und Lärmbelästigung durch sogenannte „Autoposer“ zur Folge und führte bereits zu zahlreichen Beschwerden von Anwohner*innen. Gemäß jüngsten Medienberichten soll die Kontrolle nun doch wieder veranlasst worden sein.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgende Anfrage:
Begründung:
Um unnötigen Autoverkehr und nächtliche Lärmbelästigungen im Bereich Maximilianstraße zu vermeiden, wird die Zufahrt an den Sommerwochenenden seit einigen Jahren auf Bewohner*innen, Taxis und Lieferverkehr beschränkt. Um diese Beschränkungen mit Leben zu füllen und um sicherzustellen, dass die Einfahrtsverbote auch tatsächlich beachtet werden und somit ihren Zweck erfüllen, wurde in den Vorjahren eigenes Sicherheitspersonal eingesetzt. Laut Medienberichten wurde zunächst auf Kontrollen und entsprechenden Personaleinsatz verzichtet. Die „Autoposer“-Szene hatte die Beschränkungen weitgehend ignoriert, was vermeidbar Lärmbelästigung zur Folge hatte, weshalb das Verfahren nun angepasst wurde. Der gesamte Vorgang hat bei uns und in Teilen der Stadtgesellschaft Fragen aufgeworfen hinsichtlich der Beweggründe sowohl für die ursprüngliche Entscheidung, als auch für deren Widerruf.
Über die Frage der Zufahrtsbeschränkungen hinaus wäre es zudem aufschlussreich zu erfahren, wie weit die Planungen für eine allgemeine Aufwertung und Begrünung des Straßenzugs inzwischen gediehen sind.
Mit freundlichen Grüßen