Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

immer wieder gibt es Debatten über die Ausweitung von Tempo-30-Bereichen. Denn Tempo 30 senkt nicht nur die Lärmbelästigung, sondern trägt aufgrund des deutlich kürzeren Bremsweges maßgeblich dazu bei, menschliches Leben zu schützen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

Wie hoch ist der Anteil der Augsburger Straßen, in denen bereits ganz oder teilweise Tempo 30 oder eine niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt?

 

Begründung: 

Wiederholt sorgen die Entscheidungen anderer Städte (Berlin, Helsinki, Bologna, Lyon), großflächige Tempo-30-Bereiche auszuweisen, für hohe (Medien-) Aufmerksamkeit. Dabei hat auch Augsburg seit den 1980er-Jahren systematisch damit begonnen, Tempo-30-Bereiche, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (Tempo 20) und verkehrsberuhigte Bereiche (Schritttempo) auszuweisen.

In den letzten Jahren konnte insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes auch an Hauptdurchgangsstraßen (Mittlerer Graben, Pferseer Straße, Wellenburger Straße; zuletzt auf der Ost-West-Achse Grottenau/Ludwigstraße/Karlstraße/Leonhardsberg) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden. Durch die von SPD, GRÜNEN und FDP getragene bis 2024 amtierende Bundesregierung wurde es Städten und Gemeinden zuletzt zusätzlich erleichtert, Tempo 30 anzuordnen.

Um sich ein Bild machen zu können, wäre es wertvoll zu wissen, wie hoch der Anteil der Straße mit Tempo 30 in Augsburg ist.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen