1. Worum es geht

Der Neubau des Universitätsklinikums Augsburg ist ein Projekt der öffentlichen Gesundheits- und Daseinsvorsorge mit überregionaler Bedeutung mit erheblichem Mehrwert für alle Augsburg*innen und Bewohner*innen im Umkreis.
Das Universitätsklinikum Augsburg muss die medizinische Versorgung der Menschen in Bayerisch-Schwaben langfristig garantieren – und gleichzeitig so geplant werden, dass Natur- und Klimaschutz sowie Stadtentwicklungsbelange rechtssicher, transparent und unter Beteiligung von Bürger*innen und Verbänden abgewogen werden.

Dazu die grünen Kernpunkte im Überblick:

  1. Zügige, rechtssichere Planung, um die Gesundheitsversorgung in unserer Region schnell auf ein solides Fundament zu stellen
  2. Transparente Abwägung aller Belange im Bauleitplanverfahren
  3. Wirksamer Ausgleich bestenfalls durch neuen Klinikpark in direkter räumlicher Nähe: Prüfung und Entwicklung eines neuen, zugänglichen Grünraums (u. a. im Umfeld der Parkplätze / nahegelegener Flächen und angrenzender Stadtviertel)
  4. Naturschutz und Stadtklima verbindlich berücksichtigen (Baumbestand, Kaltluft- / Frischluftzirkulation, Biotopverbund, Arten- und Habitatschutz)
  5. Beteiligung nach dem BauGB ermöglichen: Bürger*innen, Verbände und Nachbarkommunen müssen in den formellen Beteiligungsschritten frühzeitig gut informiert und gehört werden
  6. Städtebauliche Verbesserung im gesamten Umfeld

2. Ausgangslage: Neubau statt Sanierung ist die realistische Option

Nach über 40 Jahren Betrieb ist das zentrale Bestandsgebäude des Klinikums am Ende seines technischen Lebenszyklus angelangt. Eine Sanierung des zentralen Klinikgebäudes wurde nach intensiver Prüfung des Freistaats Bayern unter betrieblichen, medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verworfen. Eine Renovierung oder Umnutzung des alten Klinikgebäudes ist nicht zielführend, da die Bausubstanz und die technischen Strukturen die Anforderungen eines modernen Universitätsklinikums nicht mehr abbilden und eine umfassende Modernisierung mit sehr hohen Kosten und Risiken verbunden wäre. Das Bestandsgebäude soll deswegen so schnell wie möglich ersetzt werden, auch um hohe weitere Kosten für die Instandhaltung der alten Bausubstanz zu vermeiden.

Der Freistaat Bayern hat den Neubau im März 2023 beschlossen, das Staatliche Bauamt Augsburg wurde mit der Planung beauftragt und seit Juli 2024 strebt ein Lenkungsausschuss aus Landes- und regionalen Behörden eine Entwicklung des Neubaus im westlichen Baufeld an.

Das sogenannte Baufeld West befindet sich auf der Freiflächen westlich des Universitätsklinikums, wo sich auch ein Großteil des Patientengartens bzw. Patientenhügels mit See befindet. Das sogenannte Baufeld Ost umfasst die Fläche von der ehemaligen Kinderklinik bis zur Stenglinstraße.

Die Entscheidung des Freistaates Bayern für das Baufeld West wurde den Stadträten von Augsburg, Neusäß und Stadtbergen Ende 2024 mitgeteilt. Der Stadtrat Augsburg hat sich mit mehrheitlichem Beschluss für den Neubau der Universitätsklinik auf dem Baufeld West ausgesprochen. Die Stadt Neusäß hat die Planungen zur Kenntnis genommen und insbesondere auf die Verkehrs- und Lärmproblematik hingewiesen. Auf Drängen der Stadt Neusäß (und Stadtbergen) wurde diese in der Folge dann in den “Arbeitskreis Verkehr” eingeladen.

Der Freistaat hat eine Bewertungsmatrix erarbeitet, in der das Baufeld West gegen das Baufeld Ost abgewogen wurde. Für das Baufeld West sprechen unter anderem die schnelle Realisierbarkeit und die Einbindung des in Kürze in Betrieb gehenden Anbaus West, dem neuen Intensivzentrum der Uniklinik Augsburg, das seit 2016 mit über 180 Mio. Euro gebaut wurde und ein sehr modernes und funktionsoptimiertes Intensivzentrum darstellt. Die schnellere Realisierbarkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Bestandsbauten wie z.B. die Kinderklinik im Osten nicht abgerissen werden und durch Interimsbauten ersetzt werden müssen, sondern bis zur Fertigstellung der neuen Universitätsklinik im Baufeld West weitergenutzt werden können.

Am 12. Februar 2026 hat der Bauausschuss des Augsburger Stadtrats einstimmig mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans den Startschuss für das Bebauungsplanverfahren gegeben. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 306 „Universitätsklinikum Augsburg“ für den Bereich zwischen Westheimer Straße, Bezirkskrankenhaus, Neusäßer Straße, Stenglinstraße und Hochspannungsfreileitung aufzustellen.

Das Verfahren wird vom Bauherrn, dem Freistaat Bayern, auf dem westlichen Baufeld verfolgt und insofern erfolgt auch das Verfahren zum Bebauungsplan mit dieser Blickrichtung. Trotzdem werden die verschiedenen Varianten Baufeld Ost und Baufeld West im Verfahren abgewogen. Der Stadtrat wird am 26.2.2026 über den Aufstellungsbeschluss abstimmen.

3. Verfahren: rechtssichere Abwägung aller Belange 

Für den Neubau des Universitätsklinikums müssen neue Planungen für das Baugebiet erstellt werden. Dafür ist ein sogenannter Bebauungsplan notwendig. Außerdem muss auch der Flächennutzungsplan angepasst werden.

Zuständig für diese Planungen ist auf Seiten des Bauherrn das Staatliche Bauamt Augsburg. Dieses arbeitet regelmäßig mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Augsburg und weiteren beteiligten städtischen Stellen zusammen. Der Austausch findet in einer gemeinsamen Projektgruppe statt.

Die endgültigen Entscheidungen über die Planungen trifft der Stadtrat der Stadt Augsburg. Dabei handelt er eigenständig im Rahmen seiner kommunalen Zuständigkeit.

Für uns GRÜNE ist entscheidend:

  • Das komplette Abwägungsmaterial, also z.B. eine naturschutzfachliche Einschätzung zu den zu beseitigenden Grünstrukturen und Bäumen in Baufeld Ost und West, muss ordnungsgemäß und transparent ermittelt werden. Das Verfahren ist erst mit der Abwägung im Bauleitplanverfahren wirklich abgeschlossen. Es geht dabei nicht um eine politische Vorfestlegung, sondern um die rechtssichere Abwägung sämtlicher Belange, um eine schnelle Bebauung zu ermöglichen. Transparenz bedeutet: alle abwägungsrelevanten Erkenntnisse müssen – wie  in Bauleitplanverfahren üblich – aufgenommen, bewertet und mit ihrem jeweiligen Gewicht im Verfahren nachvollziehbar dokumentiert werden (inkl. Umwelt, Klima, Verkehr, städtebauliche Einbindung, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit).

4. Grünflächen schützen: Klinikpark ernst nehmen – Ausgleich so weit wie irgend möglich in räumlicher Nähe schaffen

Wir GRÜNE erkennen die hohe ökologische und soziale Bedeutung der vorhandenen Grünflächen – insbesondere des Klinikparks – ausdrücklich an. Sie sind Lebensraum, Klimaausgleich und Erholungsraum (für Patient*innen, Beschäftigte und Menschen aus umliegenden Stadtteilen). Wir verweisen aber auch auf den wertvollen Baum- und Grünbestand auf dem Baufeld Ost. Diese Bedeutung nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig muss klar unterschieden werden:

  • Das Vorliegen eines ökologischen Werts begründet nicht automatisch ein absolutes juristisches Schutzrecht.
  • Auch die medizinische Versorgung der Region hat ein überragendes öffentliches Interesse.
  • Zwischen beiden Belangen muss eine sorgfältige Abwägung stattfinden.

Wenn der Neubau leider nötige Eingriffe in diese Strukturen erfordert, ist für uns klar: Ausgleich muss mehr sein als „irgendwo“ Kompensation. Deshalb ist ein zentrales grünes Ziel:

  • Ein neuer Klinikpark in räumlicher Nähe: Die Verwaltung soll gemeinsam mit Freistaat und Universitätsklinikum prüfen, wie südlich des aktuellen Klinikums ein neuer, hochwertiger Klinikpark entstehen kann – z. B. im Bereich der heutigen Parkplätze und angrenzenden Flächen unter Berücksichtigung bestehender Baumstrukturen zwischen den aktuellen, dann zu beseitigenden Gebäuden. Der neue Park soll so entwickelt werden, dass er vergleichbar dem heutigen Patientengarten / Klinikpark auch für die benachbarte Bevölkerung (insbesondere aus Kriegshaber, Neusäß und Stadtbergen) zugänglich ist.
  • Qualität: Der Ausgleich muss klima- und naturschutzfachlich (Baumbestand, Verschattung, Biodiversität, Biotopverbund, Aufenthaltsqualität) einen Mehrwert darstellen und nicht nur eine quantitative Verbesserung bedeuten.
  • Integration klimaresilienter Freiraumstrukturen in die Gesamtplanung.

5. Bauleitplanverfahren

Wichtig ist: Durch das Bauleitverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Nachbargemeinden bleibt die formale Abwägung aller relevanter Belange bestehen. Gerade angesichts der möglichen Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan muss die Abwägung umfassend, nachvollziehbar und fachlich fundiert dokumentiert werden.

Nächste Schritte:

  • Erarbeitung der Fachgutachten
    • Umweltbericht (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)
    • Artenschutzprüfung
    • Verkehrsgutachten
    • Lärm- und Immissionsschutzgutachten
    • Klimagutachten
    • ggf. hydrologische Untersuchungen

Diese Gutachten sind Grundlage der rechtssicheren Abwägung.

  • Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
  • Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
  • Informationsveranstaltungen
  • Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen abzugeben
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
  • Parallel dazu werden beteiligt:
    • Fachbehörden (Naturschutz, Wasserwirtschaft, Verkehr etc.)
    • Nachbarkommunen (z.B. Neusäß, Stadtbergen)
    • sonstige öffentliche Stellen. Diese geben fachliche Stellungnahmen ab.
  • Alle eingegangenen Stellungnahmen werden:
    • fachlich geprüft
    • dokumentiert
    • im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung bewertet

Dabei muss nachvollziehbar dargelegt werden, warum bestimmte Belange überwiegen.

  • Billigungs- und Auslegungsbeschluss und später Satzungsbeschluss: die Abwägung wird dargestellt und im Stadtrat beschlossen
  • Detailplanung durch den Freistaat Bayern
  • Genehmigungsplanung
  • Ausschreibungen
  • Baubeginn

 6. Unser Maßstab: Versorgung sichern – Klima- und Naturschutz verbindlich verankern

Das Universitätsklinikum ist zentral für die Region – gerade in Zeiten von demografischem Wandel, Fachkräftemangel und zunehmenden Krisenlagen. Wir wollen eine neue Uniklinik und wissen, dass diese für eine gute Gesundheitsversorgung in der Region bald kommen muss. Vor diesem Hintergrund sind wir bereit, einen guten Kompromiss im Sinne der Daseinsvorsorge und der Versorgungssicherheit einzugehen.

Wir befürworten die Westlösung, weil sie unter Abwägung der relevanten öffentlichen Belange aktuell die robusteste, am besten steuerbare und für den medizinischen Betrieb verträglichste Entwicklungsperspektive bietet:

  • Sie ermöglicht eine planbare, risikoärmere Umsetzung des Neubaus.
  • Sie minimiert Eingriffe in bestehende Funktionsbereiche des Klinikums.
  • Sie eröffnet langfristige Entwicklungsperspektiven für einen modernen medizinischen Campus.
  • Sie lässt Raum, ökologische Erfordernisse im Rahmen eines Gesamtplanungskonzepts professionell und nachhaltig zu adressieren.