Status: beantwortet

Auszug aus dem Blue City Klimaschutzprogramm

Klimaschutzprogramm 2030 Plus – 13

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

um die städtischen Klimaziele zu erreichen, müssen die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Dem trägt die Stadt aktuell insbesondere durch die forcierte Energiegewinnung aus Photovoltaik auf Hausdächern Rechnung, wie es im Grundsatzbeschluss zu einer Solarpflicht für Augsburg bereits verankert ist. Zusätzlich sollten aber weitere Flächen auf ihre Eignung für die Stromerzeugung aus Photovoltaik geprüft werden. Hierbei sind mögliche Konflikte mit anderen Nutzungen frühzeitig zu identifizieren und es ist auf ihren Ausgleich hinzuwirken.

Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CSU folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt städtische Flächen sowie Flächen, die von städtischen Unternehmen genutzt werden, wie z.B. Parkplätze oder Endhaltestellenbereiche des öffentlichen Personennahverkehrs, auf ihre Eignung für Solarüberdachungen und / oder die Überbauung mit Solarmodulen zu prüfen. Für Flächen die sich nicht im Eigentum der Stadt Augsburg befinden ggf. gegenüber anderen staatlichen Institutionen anzuregen, entsprechend die Flächen zu nutzen. Städtische Beispiele können hier als positives Beispiel dienen.
  2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in diese Eignungsprüfung private, insbesondere auch gewerbliche Flächen mit einzubeziehen, soweit sie aufgrund ihrer Lage, Ausgestaltung und Nutzung zur Aufnahme von Solarüberdachungen und / oder Solarmodulen geeignet sein können.
  3. Die Verwaltung hat bei ihrer Prüfung die Vereinbarkeit von Solarüberdachungen oder Solarmodulen mit der vorhandenen Ausstattung z.B. mit Bäumen und Sträuchern und mit bestehenden Nutzungen der Grundstücke zu beachten und dabei auch Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Flächen insbesondere in ökologischer Hinsicht in den Blick zu nehmen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ggf. erforderlichen planungs- oder satzungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen und dem Stadtrat oder sonst zuständigen Gremien nötigenfalls zur Entscheidung vorzulegen, um die baldmögliche Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen.

Begründung:

Der Stadtrat hat am 16.12.2021 die Aufstellung eines Klimaschutzprogramms 2030 auf der Grundlage der Studie der KlimaKom e.G. beschlossen. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der städtischen CO2-Reduktionsziele ist der zügige Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Augsburg. Hierbei kommt der Nutzung von Sonnenenergie zentrale Bedeutung zu, da andere nachhaltige Energieträger wie Windkraft in Augsburg nur einen geringen Beitrag leisten können. Nach den bisherigen Ansätzen konzentrieren sich die Anstrengungen zur Nutzung von Sonnenenergie auf die Anbringung von Photovoltaik auf Hausdächern. Auch wenn sich durch die Beschlussfassung zur städtischen Solarpflicht in Kürze eine deutliche Verbesserung einstellen sollte, stagniert der Zubau von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern trotz Beratung und Förderung seit vielen Jahren. Dies steht im Gegensatz zu der Notwendigkeit, die Stromerzeugung aus Sonnenenergie in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.

Um den Zubau an Sonnenenergie baldmöglich zu erhöhen, drängt es sich auf, weitere für die Nutzung von Sonnenenergie geeignete Flächen für die Energiegewinnung nutzbar zu machen. So finden sich ungenutzte Potenziale vielfach auf Freiflächen wie z.B. Parkplätzen oder in Endhaltestellenbereichen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier könnten somit vorhandene Potenziale für Sonnenenergie auf versiegelten oder bebauten Flächen fruchtbar gemacht werden. Diese Flächen sind zu identifizieren. Die Prüfung sollte sich dabei nicht nur auf städtische, sondern auch auf staatliche und sonstige Flächen mit öffentlichem Bezug sowie auf private, hier insbesondere gewerbliche Flächen, erstrecken, um alle vorhandenen Potenziale bestmöglich auszunutzen. Mögliche Prüfbereiche können sich u.a. auf die beim Botanischen und Zoologischen Garten vorhandenen Parkplatzflächen sowie auf geeignete Flächen im Bereich der Messe und generell auf größere private und gewerbliche Flächen erstrecken.

Da der Zubau von Photovoltaik auf den genannten Freiflächen in Konflikt mit der bestehenden Nutzung und auch mit der vorhandenen oder dort aus Gründen des Baum-, Natur- und Artenschutzes anzustrebenden Begrünung geraten kann, sind im Zuge der Prüfung mögliche Konfliktbereiche zu identifizieren und Lösungen für die Umsetzung des Zubaus von Photovoltaik bei gleichzeitig größtmöglicher Schonung bestehender Nutzungen und der Naturausstattung aufzuzeigen. Dabei sind auch Möglichkeiten der Weiterentwicklung dieser Flächen in ökologischer Hinsicht oder der Schaffung von Ausgleichsflächen darzustellen.

Soweit insbesondere mit Blick auf die Nutzung privater oder gewerblicher Freiflächen planungs- oder satzungsrechtliche Vorgaben zu ändern oder erstmalig zu schaffen sind, um den Zubau von Photovoltaik zu ermöglichen, sind diese zu prüfen und darzustellen und dem Stadtrat oder den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

grüne fraktion
  • Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende
  • Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender
  • Christine Kamm, Stadträtin
  • Dr. Stefan Wagner, Stadtrat
  • Raphael Brandmiller, Stadtrat
csu fraktion
  • Leo Dietz, Fraktionsvorsitzender
  • Dr. Hella Gerber, Stadträtin
  • Josef Hummel, Stadtrat

Beteiligte Personen