Status: beantwortet
Auszug aus dem Blue City Klimaschutzprogramm
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
um die städtischen Klimaziele zu erreichen, müssen die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Dem trägt die Stadt aktuell insbesondere durch die forcierte Energiegewinnung aus Photovoltaik auf Hausdächern Rechnung, wie es im Grundsatzbeschluss zu einer Solarpflicht für Augsburg bereits verankert ist. Zusätzlich sollten aber weitere Flächen auf ihre Eignung für die Stromerzeugung aus Photovoltaik geprüft werden. Hierbei sind mögliche Konflikte mit anderen Nutzungen frühzeitig zu identifizieren und es ist auf ihren Ausgleich hinzuwirken.
Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CSU folgenden Antrag:
Begründung:
Der Stadtrat hat am 16.12.2021 die Aufstellung eines Klimaschutzprogramms 2030 auf der Grundlage der Studie der KlimaKom e.G. beschlossen. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der städtischen CO2-Reduktionsziele ist der zügige Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Augsburg. Hierbei kommt der Nutzung von Sonnenenergie zentrale Bedeutung zu, da andere nachhaltige Energieträger wie Windkraft in Augsburg nur einen geringen Beitrag leisten können. Nach den bisherigen Ansätzen konzentrieren sich die Anstrengungen zur Nutzung von Sonnenenergie auf die Anbringung von Photovoltaik auf Hausdächern. Auch wenn sich durch die Beschlussfassung zur städtischen Solarpflicht in Kürze eine deutliche Verbesserung einstellen sollte, stagniert der Zubau von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern trotz Beratung und Förderung seit vielen Jahren. Dies steht im Gegensatz zu der Notwendigkeit, die Stromerzeugung aus Sonnenenergie in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.
Um den Zubau an Sonnenenergie baldmöglich zu erhöhen, drängt es sich auf, weitere für die Nutzung von Sonnenenergie geeignete Flächen für die Energiegewinnung nutzbar zu machen. So finden sich ungenutzte Potenziale vielfach auf Freiflächen wie z.B. Parkplätzen oder in Endhaltestellenbereichen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier könnten somit vorhandene Potenziale für Sonnenenergie auf versiegelten oder bebauten Flächen fruchtbar gemacht werden. Diese Flächen sind zu identifizieren. Die Prüfung sollte sich dabei nicht nur auf städtische, sondern auch auf staatliche und sonstige Flächen mit öffentlichem Bezug sowie auf private, hier insbesondere gewerbliche Flächen, erstrecken, um alle vorhandenen Potenziale bestmöglich auszunutzen. Mögliche Prüfbereiche können sich u.a. auf die beim Botanischen und Zoologischen Garten vorhandenen Parkplatzflächen sowie auf geeignete Flächen im Bereich der Messe und generell auf größere private und gewerbliche Flächen erstrecken.
Da der Zubau von Photovoltaik auf den genannten Freiflächen in Konflikt mit der bestehenden Nutzung und auch mit der vorhandenen oder dort aus Gründen des Baum-, Natur- und Artenschutzes anzustrebenden Begrünung geraten kann, sind im Zuge der Prüfung mögliche Konfliktbereiche zu identifizieren und Lösungen für die Umsetzung des Zubaus von Photovoltaik bei gleichzeitig größtmöglicher Schonung bestehender Nutzungen und der Naturausstattung aufzuzeigen. Dabei sind auch Möglichkeiten der Weiterentwicklung dieser Flächen in ökologischer Hinsicht oder der Schaffung von Ausgleichsflächen darzustellen.
Soweit insbesondere mit Blick auf die Nutzung privater oder gewerblicher Freiflächen planungs- oder satzungsrechtliche Vorgaben zu ändern oder erstmalig zu schaffen sind, um den Zubau von Photovoltaik zu ermöglichen, sind diese zu prüfen und darzustellen und dem Stadtrat oder den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen