Status: in Bearbeitung

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, allgemeingültige Anforderungen zur Ausgestaltung von Schaufensterauslagen und -dekorationen sowie von Werbeanlagen innerhalb von Gebäuden im Umgriff der – noch zu definierenden – Augsburger Innenstadt beispielsweise in Form einer Richtlinie zu erarbeiten und dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei sollen die nachfolgenden Erwägungen und Klarstellungen bei der Erstellung der Inhalte der Anforderungen berücksichtigt werden:

  • Begrenzung der Häufigkeit des Bilderwechsels pro Minute,
  • Festlegung einer erlaubten Helligkeit (ggf. modifizierend zwischen Tag und Nacht),
  • Festlegung der Betriebszeiten,
  • Verbot von blinkenden oder aufmerksamkeitsheischenden Signalen,
  • Begrenzung der Größe der Monitore in Anlehnung an vergleichbare Darstellungen von Verkaufswaren mittels Schaufensterpuppen o.ä., Plakaten, Roll-Ups etc.
  • Eruieren von Möglichkeiten zur Anreizsetzung zum Betrieb der Monitore über Ökostrom und die Auswahl energieeffizienter Geräte.

2. Zur Erstellung der Inhalte dieser Richtlinie soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates eingesetzt werden, an der neben den beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung (insb. Untere Denkmalschutzbehörde, Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderung, …) auch externe Institutionen (z.B. IHK, Einzelhandelsverband, Augsburg Stadtmarketing usw.) beteiligt werden.

Begründung

Angesichts neuer Gegebenheiten in Bezug auf die Gestaltung und Werbung von Unternehmen muss sich die Stadt Augsburg mit zentralen Fragen auseinandersetzen: Wie besteht der Augsburger Innenstadthandeln den Wettbewerb gegen (globale) Onlinekonzepte? Wie kann die Stadt, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, ein hoch attraktives Umfeld für innovative Geschäftsideen werden? Und wie kann dabei das historische Flair bewahrt werden, aber mit neuen modernen Kontexten? Ermöglichen lautet die Botschaft und dafür braucht es ein Update der strukturellen Vorgaben bei den Schaufensterauslagen und -dekorationen sowie bei Werbeanlagen innerhalb von Gebäuden.

Dafür soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates, aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Denkmalschutzes und verschiedener betroffener, externer Institutionen und Expertinnen und Experten, z.B. der IHK und des Einzelhandelsverbandes, zusammensetzt. Diese soll Grundlagen für eine allgemeingültige Richtlinie über die zukünftige Gestaltung von Schaufenstern in der Innenstadt innerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden oder bei solchen in einem denkmalgeschützten Ensemble erarbeiten.

Die Stadt und die Augsburger Gemeinschaft leben davon, dass Menschen hier vor Ort etwas unternehmen, mutig sind und unternehmerische Risiken auf sich nehmen. Dafür müssen jetzt neue, zeitgemäße Regeln für Werbeanlagen erarbeitet und ein Zeichen für die Zukunft gesetzt werden, dass der Einzelhandel und die Unternehmerinnen und Unternehmer für die Innenstadt unverzichtbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

grüne fraktion
  • Verena von Mutius-Bartholy
  • Peter Rauscher
csu fraktion
  • Leo Dietz
spd/die linke fraktion
  • Dr. Florian Freund
Fraktion bürgerliche mitte
  • Beate Schabert-Zeidler
Margarete heinrich/Stadträtin

 

Beteiligte Personen