Regierung von Schwaben soll das Verfahren zur Besetzung der Leitung des Referats für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Welterbe aussetzen

Zum individuellen Antrag des ehemaligen Kulturreferenten Jürgen Enninger bezüglich der Besetzung der Leitung des Referats für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Welterbe (Referat 4) hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg inzwischen ein Urteil gefällt.

Unabhängig davon fordert die Grüne Stadtratsfraktion die Regierung von Schwaben nachdrücklich dazu auf, die Aufsichtsbeschwerde vom 12.05.2026 zeitnah zu beantworten und die Stadt zu veranlassen, die Referatsleitung erst zu besetzen, wenn die Rechtmäßigkeit des Verfahrens eindeutig geklärt ist.

In ihrer Aufsichtsbeschwerde hatte die Grüne Stadtratsfraktion beanstandet, dass im Zuge des Besetzungsverfahrens keine Ausschreibung der Positionen erfolgte. Durch eine Ausschreibung hätte an Hand objektiver Kriterien eine Bestenauswahl stattfinden und anschließend dem Stadtrat eine Reihung an Kandidat*innen präsentiert werden können, die die fachlichen Voraussetzungen an dieses jeweilige Amt erfüllen. Auf dieser Grundlage hätte der Stadtrat dann entscheiden und eine Kandidatin/ einen Kandidaten wählen können. Stattdessen gab es eine Wahl alleine auf Basis einer Festlegung im Rahmen der Koalition bzw. Startmehrheit.

Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Martina Wild und Peter Rauscher:

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts betrifft ausschließlich den individuellen Bewerbungsverfahrensanspruch eines einzelnen Bewerbers. Unsere Aufsichtsbeschwerde verfolgt hingegen ein anderes Ziel: Sie richtet sich auf die Klärung, ob das Besetzungsverfahren insgesamt den kommunal- und beamtenrechtlichen Vorgaben sowie dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen hat. Es geht hier also um die abstrakten Ebene und die abstrakte Fragestellung zur (Nicht-)Einhaltung verbindlicher Vorschriften bei der Ausschreibung und Besetzung berufsmäßiger Stadträte und Stadträtinnen. Solange diese Rechtsfrage ungeklärt ist, halten wir es für geboten, die Ernennung vorläufig auszusetzen, um vollendete Tatsachen zu vermeiden und eine wirksame aufsichtsrechtliche Prüfung zu ermöglichen.“

Jürgen Enninger begrüßt das Vorgehen der Grünen Stadtratsfraktion zur Klärung des Sachverhalts.

Jürgen Enninger – Persönliche Erklärung zur Verwaltungsstreitsache

Beteiligte Personen