Status: beantwortet

Antwort des Referats für Wirtschaft, Arbeit, Smart City, Liegenschaften, Marktwesen vom 12.08.21

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die “BSV/21/05681: Augsburger Stadtsommer 2021” ist ein sehr detailliertes und gut ausgearbeitetes Konzept, das an die positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr anknüpft und nochmal darauf aufbauend weiterentwickelt wurde. Oberstes Ziel ist und bleibt der Infektionsschutz und die Gesundheit der Augsburger*innen. Die Menschen werden auch dieses Mal in den Sommermonaten wieder nach Aufenthalt im Freien verlangen, deshalb gilt es kluge Konzepte weiterzuentwickeln und Flächen zur Verfügung zu stellen, damit die Maßnahmen des Infektionsschutzes – Abstand und Hygienekonzepte – eingehalten werden können. Um die stark von der Corona-Pandemie betroffene Gastronomie-, Veranstaltungs- und Kulturszene besser zu unterstützen, den Augsburger*innen eine sichere und bestmöglichste Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und in den Stadtteilen zu bieten, stellen wir zusätzlich zu der bereits beschlossenen Beschlussvorlage in Ergänzung folgenden Prüfantrag:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beauftragen die Verwaltung zu prüfen und darzustellen, ob und wie

  1. die Maximilianstraße zusätzlich für Familien am Nachmittag gesperrt werden kann, mit dem Ziel Spiel-, Grün- und Freizeitflächen einzurichten und anhand von Straßenmöblierung den konsumunabhängigen Aufenthalt zu ermöglichen.
  2. die temporäre Umwandlung von Parkplätzen nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für weitere Nutzungsarten, z.B. kulturelle Aktivitäten oder die Nutzung durch Vereine und Initiativen ermöglicht werden kann, bevorzugt durch Vergabe im Rahmen eines ausschreibungsähnlichen Verfahrens, ähnlich dem Konzept #pmiy.
  3. Apps als digitale Füllstandanzeige eingesetzt werden können, um Auslastungen an besonders frequentierten Orten wie z.B. innerstädtischen Plätzen, Trambahnen, Spielplätzen oder dem Zoo angezeigt zu bekommen und damit Besucher*innenströme besser lenken und Ansammlungen vermeiden zu können.
  4. bei etwaigen Aktionen, die Stadt und/oder Akteur*innen wie Augsburg Marketing zur Belebung des Einzelhandels in der Innenstadt veranstalten, den umweltfreundlichen Verkehr gebührend berücksichtigen können, beispielsweise durch zusätzliche temporäre Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und/oder Aktionsangebote im öffentlichen Nahverkehr – soweit dies infektionstechnisch sinnvoll erscheint.
  5. wie eine transparente, einfache Kommunikation bezüglich der Hygiene- und Platzkonzepte, die für die genannten ausgeschriebenen Plätze aus der BSV/21/50681 notwendig sind, für Kulturveranstaltende vonstatten gehen kann.
  6. für vereinzelte Kulturorte oder Plätze, die vonseiten der Stadt bespielt werden, eine begleitende Live-Stream Möglichkeit Sinn macht, um die begrenzte Zuschauer*innenzahl und Reichweite zu erhöhen und mit welchen zusätzlichen Kosten dies verbunden ist.
  7. zusätzlich zu Angeboten wie z.B. RäumchenWechselDich und Zwischenzeit, auch temporäre Ausstellungsformate für (Nachwuchs)Künstler*innen geschaffen werden können (z.B. Schaufenster von geschlossenen Läden für eine Wander-Ausstellung, nicht genutzte Plakatwände oder extra aufgestellte Malwände zum freien Bemalen etc.).

Die Pandemie zehrt an allen Seiten. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen machen punktuell Sinn, solange wir mit Hygienekonzepten, Kapazitätsbeschränkungen und Hybridveranstaltungen arbeiten. Und doch geben vieler dieser Maßnahmen, die pandemiebedingt eingesetzt werden, eine Chance auf Erprobung und langfristige Übernahme oder Weiterentwicklung. Die bei der Erprobung der unterschiedlichen Nutzungsarten gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse sind systematisch auszuwerten, um in ein Konzept für eine langfristige Nutzung des öffentlichen Raums vor allem in der Maximilianstraße, aber auch auf innerstädtischen Plätzen sowie in den Stadtteilen einfließen zu können.

Beteiligte Personen