Kultur darf kein Randthema sein, denn nur mit einer starken Kultur gibt es eine starke Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Kultur ist ein grundlegender Bestandteil einer lebendigen, offenen und demokratischen Gesellschaft. Eine vielfältige Kulturszene schafft Räume für Begegnung, Austausch und kritische Auseinandersetzung. Kultur ermöglicht es, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen und gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren, fördert Meinungsvielfalt und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere Kulturorte sind Orte des Dialogs, Orte der Bildung und Orte der Demokratie. Hier werden Debatten angestoßen und Werte verhandelt. Demokratische Teilhabe wird erlebbar gemacht. Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, dass Kultur in der Augsburger Stadtverwaltung und bei den Zuschnitten der Referate weiterhin eine zentrale Rolle spielt.
Wir schließen uns dabei ausdrücklich der Forderung der Landesgruppe Bayern der Kulturpolitischen Gesellschaft an, die fordert, dass “Kulturpolitik … politische Repräsentanz mit Gewicht, fachliche Kompetenz in Verwaltung und Entscheidungsgremien und institutionelle Verlässlichkeit über Legislaturperioden hinaus [braucht]. Wer Kommunen zukunftsfähig machen will, muss gestaltende Kulturpolitik stärken.”
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
Begründung:
Zu 1.: Der lokalen Presse ist zu entnehmen, dass der Kulturbereich “wie bisher zusammen mit einem weiteren Aufgabenbereich unter einem Referatsdach zusammengefasst” werden soll, wobei der konkrete Zuschnitt noch ungeklärt ist. Anfangs wurden sogar Überlegungen geäußert, die Kultur “ohne politisch verantwortlichen Referenten zu managen”. Ein kollektiver Aufschrei aus der Kulturszene konnte dieses Szenario offenkundig gerade noch abwenden. Wir fordern im Schulterschluss mit den Kulturschaffenden, dass der Kulturbereich in der Stadtverwaltung weiterhin stark verortet und repräsentiert sein muss.
Zu 2.: Die Position der Referatsleitung ist mit einer kulturpolitisch versierten Person zu besetzen. Diese ist wie im Jahr 2020 über eine Ausschreibung zu ermitteln oder mit bestehendem kulturpolitisch versiertem Personal zu besetzen.
Zu 3.: Der Zuständigkeitsbereich des Kulturreferats soll wieder alle relevanten kulturpolitischen Abteilungen und Fachbereiche umfassen. Die seit 2020 praktizierte Trennung zwischen Kultur und Welterbe in einem Referat und Frieden und Erinnerungskultur in einem anderen Referat, dem OB-Referat, konnte nicht überzeugen und hat wiederholt zu Reibungen geführt. All diese kulturpolitischen Bereiche sollen daher wieder zusammengefasst werden. Zudem sollte das Naturmuseum aus dem Umweltreferat in das Kulturreferat kommen, um alle Museen ebenfalls in einem einzigen Bereich zusammenzuführen, des Weiteren der Bereich der Kulturwirtschaftsförderung aus dem Wirtschaftsreferat.