GRÜNE und CSU befürworten zukunftsweisende Neuregelung

Am Donnerstag, den 22. September 2022, stimmt der Bauausschuss über den neuen Entwurf der städtischen “Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder und fahrradbasierte Fahrzeuge” ab. Die Stadtratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CSU sehen darin eine gute Möglichkeit Weichen für die Mobilität der Zukunft zu stellen.

Der Entwurf sieht die Ausweisung von sogenannten “Sonderabstellflächen für fahrradbasierte Fahrzeuge” wie Lastenräder, behinderungsgerechte Fahrräder und Fahrradanhänger vor und setzt eine zeitgemäße Großstadtpolitik auch bezüglich Stellplätzen um. Die Modernisierung der Stellplatzsatzung ist Teil des öffentlich-rechtlichen Vertrags, den die Stadt Augsburg im Juli 2021 mit dem Aktionsbündnis “Fahrradstadt jetzt” geschlossen hat. Bereits im Dezember 2021 sollte die neue Stellplatzsatzung verhandelt werden. Die Koalitionspartner hatten jedoch damals gemeinsam die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung im Stadtrat beantragt, da ihnen die ursprüngliche Vorlage insgesamt nicht ambitioniert genug war.

Dazu Verena von Mutius-Bartholy, Vorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion: “Die Stellplatzsatzung ist ein sehr wichtiger Hebel für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik. Die Fassung, die uns im Dezember vorgelegt wurde, war in wesentlichen Punkten unzureichend – unter anderem im Hinblick auf die Anzahl vorgeschriebener Sonderabstellplätze. Mit der überarbeiteten Vorlage sind wir hochzufrieden. Wir erkennen hier in vielen Punkten unsere Anliegen wieder. In der Zusammenschau mit den übrigen Regelungen des Radvertrags ist die neue Stellplatzsatzung ein großer Erfolg für unsere Grüne Fraktion, der im Neubau einer anderen, nachhaltigeren Mobilität den Weg ebnen kann.”

Konkret soll es nach dem neuen Entwurf der Stellplatzsatzung für zukünftige Neubauten unter anderem mehr Fahrradabstellplätze vor Hotels, Großraumbüros und Ausbildungsstätten sowie mehr Sonderabstellplätze vor Studierendenwohnheimen, Kleingärten, Freibädern und Kitas geben. Dafür soll die Zahl der Kfz-Stellplätze reduziert werden. Bei Neubauten können KFZ-Parkplätze zum Teil umgewandelt werden, wenn es im Gegenzug mehr Abstellplätze für Fahrräder und Lastenräder bzw. Anhänger gibt. Falls Fahrrad- und Sonderabstellplätze in Ausnahmefällen nicht errichtet werden können, ist hierfür eine Ablöse an die Stadt zu entrichten – analog zu den KFZ-Stellplätzen.

Für den Vorsitzenden der CSU-Fraktion Leo Dietz hat die neue Stellplatzsatzung Signalwirkung: “Das Mobilitätsverhalten wird und muss sich verändern. Der aktuelle Entwurf der Stellplatzsatzung, über den wir am Donnerstag abstimmen werden, regelt einerseits die Anzahl zu errichtender Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, ist aber zugleich auch ein Statement: Wir wollen, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Planungsprozessen gleichermaßen berücksichtigt werden und ihre Fahrzeuge sicher und bequem abstellen können. Bisher waren Fahrräder und fahrradbasierte Fahrzeuge wie Lastenräder unterrepräsentiert. Das soll sich nun mit der neuen Regelung ändern. Die Ausarbeitung des Satzungsentwurfs war ein langer und intensiver Prozess, in den wir uns als CSU-Fraktion umfassend eingebracht haben, damit keine Benachteiligungen entstehen und die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger gehört und berücksichtigt sind. Das Ergebnis ist für uns ein wichtiger Baustein für die Mobilität von morgen, um gemeinsam die Stadt zu bewegen.“

Beteiligte Personen