Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit Januar 2022 erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf Essensverpackungen, Geschirr und Besteck, die beim Verkauf von Speisen und Getränken verwendet werden (Verpackungssteuersatzung). Ziel ist es, den Einsatz von Einwegmaterialien zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll deutlich zu verringern.

Am 24. Mai 2023 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nach einem Rechtsstreit die Kompetenz der Stadt Tübingen, eine solche örtliche Abgabe zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 27. November 2024 die Verpackungssteuer als rechtmäßig, da sie als örtliche Verbrauchsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2a GG eingestuft wird. Sie widerspricht nicht dem bundesrechtlichen Abfallrecht und schafft klare Anreize zur Abfallvermeidung.

Vor dem Hintergrund der neuen Entwicklungen stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher folgenden

Antrag:

  1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegprodukte nach dem Vorbild Tübingens auch im Stadtgebiet Augsburg möglich?
  2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Machbarkeit und potenziellen Auswirkungen einer kommunalen Verpackungssteuer für Augsburg zu prüfen und die Ergebnisse in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrats vorzustellen.

 

Begründung:

Seit Januar 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht. Eine Verteuerung von Einwegartikeln wäre ein weiterer Schritt, um die tatsächliche Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern.

Nach wie vor werden zu viele Ressourcen durch Einwegverpackungen verschwendet. Außerdem führen Einwegverpackungen erfahrungsgemäß zu einer Vermüllung des öffentlichen Raums. In Tübingen ist dieses Problem mit der Einführung der Verpackungssteuer zurückgegangen. Dadurch steigt auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.

Mit einer kommunalen Verpackungssteuer können zudem die Kosten für die Straßenreinigung im öffentlichen Raum (v.a. Papierkörbe im Straßenraum) teilweise refinanziert und / oder weitere Abfallvermeidungsmaßnahmen finanziert werden. Die Satzung würde den Spielraum im städtischen Haushalt insgesamt vergrößern. 

Augsburg will Zero-Waste-City werden und sollte auch die Möglichkeit, eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen zu erheben und dadurch Anreize für umweltfreundlicheres Verhalten zu setzen, nicht ungenutzt lassen.

 

Beteiligte Personen