Am 23. Februar berät der Sozialausschuss über die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung. Ein Beschlussvorschlag liegt seit heute vor. Dieser soll den Erlass einer solchen Satzung ablehnen. Damit steht im Ausschuss eine Grundsatzentscheidung an: Soll Augsburg ein wirksames Instrument gegen spekulativen Leerstand, gewerbliche Umnutzung und dauerhafte Kurzzeitvermietung erhalten – oder nicht?
Ein Gutachten des Pestel Instituts („Pestel-Wohnmonitor 2024“) bestätigt eine deutliche Wohnraummangellage in Augsburg. Gleichzeitig stehen laut Zensus 2022 knapp 6.500 Wohnungen leer, rund 3.000 davon seit mindestens einem Jahr. Das bestehende Leerstandsmanagement kann Eigentümer*innen leider lediglich beraten, aber nicht verbindlich eingreifen.
Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Das Pestel-Gutachten belegt die Wohnraummangellage eindeutig und verweist zudem darauf, dass eine Zweckentfremdungssatzung ein geeignetes Instrument ist. Gleichzeitig zeigt das Leerstandsmanagement seit Jahren seine Grenzen, doch ohne rechtliche Grundlage fehlt die Möglichkeit, verbindlich einzuschreiten. Eine Zweckentfremdungssatzung würde diese Lücke schließen und der Stadt ein wirksames Instrument an die Hand geben, um Leerstand, gewerbliche Umnutzung oder dauerhafte Kurzzeitvermietung zu regulieren. Andere Städte nutzen dieses Instrument längst erfolgreich. Angesichts der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt sollte Augsburg diese Möglichkeit nun endlich nutzen. Eine klare Position gerade von Seiten der SPD ist hierbei ein Lackmustest, ob es nur um Wahlkampf geht oder um echte soziale Sachpolitik.“
Melitta Hippke, Sprecherin für Sozialpolitik, ergänzt: „Im kommenden Sozialausschuss geht es nicht um ein Detail, sondern um eine grundsätzliche Frage: Wollen wir Wohnraum wirksam schützen oder nicht? Wenn Wohnungen über Jahre leer stehen, gewerblich genutzt oder dauerhaft als Ferienunterkünfte vermietet werden, verschärft das die Lage für alle, die dringend eine bezahlbare Wohnung suchen. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt, sondern Teil unserer sozialen Daseinsvorsorge. Die Stadt muss sicherstellen, dass bestehender Wohnraum seinem eigentlichen Zweck dient – Menschen ein Zuhause zu geben. Jetzt liegt es an den Fraktionen im Sozialausschuss, hier klar Position zu beziehen.“
Die Grüne Stadtratsfraktion betont ausdrücklich, dass die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung bereits 2020 politisch beschlossen wurde und das notwendige Gutachten inzwischen vorliegt. Die Entscheidung im Sozialausschuss am 23. Februar wird daher als richtungsweisend für den künftigen Umgang mit bestehendem Wohnraum in Augsburg gesehen.