Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Auswirkungen die derzeit fehlenden EOF-Mittel (Einkommensorientierte Förderung) auf geplante und zukünftige Wohnungsbauprojekte in Augsburg, insbesondere bei der Wohnbaugruppe Augsburg haben. Dabei erfolgt eine historische Betrachtung der letzten drei Jahre und eine perspektivische Darstellung, welche konkreten Projekte von den fehlenden Fördermitteln „ausgebremst“ werden.
  2. Die Verwaltung stellt außerdem dar, wie ein Modell für Grundstücksübertragung rechtlich und in der Praxis umsetzbar wäre. Dabei wird der Investor verpflichtet, einen bestimmten Anteil an schlüsselfertigen Wohnungen auf die Stadt Augsburg bzw. die Wohnbaugruppe zu übertragen. Um die Grenze des Eingriffs in das Eigentumsrecht zu wahren, stellt die Stadtregierung dar, welcher mögliche Prozentsatz an zu übertragenden Wohnungen angemessen wäre.
  3. Des Weiteren stellt die Verwaltung dar, welche Verwaltungsstrukturen für die Einführung einer kommunalen EOF-Förderung vergleichbar dem Münchner Modell notwendig wären und ab welcher Summe ein Einstieg in eine kommunale EOF sinnvoll wäre.
  4. Die Verwaltung stellt dar, inwiefern die Einlage von Grundstücken in die stadteigene Tochter Wohnbaugruppe Augsburg weiterhin konkret vorgesehenist, ob durch die Wohnbaugruppe nach einer Einlage eine zeitnahe Art der Realisierung möglich wäre und welche Voraussetzungen ggf. hierfür geschaffen werden müssten.
  5. Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Kommission einzurichten, die sich mit der Frage befasst, welche vergleichbaren Modelle zur Schaffung von sozialgerechtem Wohnraum andere Kommunen bereits erfolgreich anwenden, um den genannten komplexen Fragestellungen zu begegnen. Diese Kommission soll sich aus Stadträt*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft zusammensetzen und ggf. Expert*innen anderer Städte einladen.

 

Begründung:

Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Es bedeutet Sicherheit, Teilhabe und Heimat – und ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen in Augsburg bleiben, um hier gut leben zu können. Doch steigende Mieten, lange Wohnungssuchen und ein Mangel an bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum machen Wohnen für viele Menschen zunehmend zu einer existenziellen Frage. Bezahlbarer Wohnraum ist mehr als ein Standortfaktor, er muss allen Menschen gleichermaßen offenstehen, unabhängig von Einkommen, Herkunft oder der individuellen Lebenslage.

Genau deshalb ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein elementarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Angesichts gekürzter Fördermittel des Freistaates Bayern muss in Augsburg überlegt werden, wie das Augsburger Modell Sozialgerechte Bodennutzung (Grundsatzbeschluss III) in Zukunft angewandt wird. Denn die Schaffung von gefördertem Wohnraum darf nicht daran scheitern, dass zugesagte oder eingeplante Fördermittel des Freistaats fehlen. Gerade für das städtische Wohnungsbauunternehmen (WBG) können die ausbleibenden EOF-Mittel weiterhin dazu führen, dass dringend benötigte Projekte verschoben oder ganz aufgegeben werden müssen.

Augsburg braucht vor dem Hintergrund dieser Probleme verlässliche eigene Instrumente, um weiter sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen und langfristig zu sichern. Neben dem notwendigen Druck, der auf den Freistaat weiterhin ausgeübt werden muss, um insbesondere Fördermittel zu erhöhen, soll daher geprüft werden, wie die Stadt Augsburg vorhandenen Förderlücken mit eigenen Mitteln und bereits in anderen Kommunen erprobten Instrumenten schließen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen