Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der heutigen Stadtratssitzung gemeinsam mit der Bürgerlichen Mitte sowie den Stadträten Roland Wegner und Christian Pettinger die Behandlung einer Satzung zum Schutz privaten Grüns beantragt. Ziel der Satzung ist es, Bodenversiegelung sowie nicht begrünte Stein- und Betongärten künftig wirksam zu begrenzen, um damit kleine, aber wichtige Naturräume in der Stadt zu bewahren.
Hintergrund ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung, durch die klassische Freiflächengestaltungssatzungen weitgehend abgeschafft wurden. Seit Oktober 2025 besteht für Kommunen jedoch weiterhin die Möglichkeit, Verbote gegen Bodenversiegelung und ökologisch besonders wertarme Flächennutzungen zu erlassen. Diesen rechtlichen Spielraum sollte Augsburg nutzen.
Leider kam es nicht zur Abstimmung, weil die Mehrheit im Stadtrat mit Verweis auf den Fachausschuss gegen eine Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung gestimmt hat.
Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion: „Klimawandelanpassung und Artenvielfalt entscheiden langfristig über unser Überleben. Nicht nur auf großen Flächen, sondern oft im Kleinen. Im Innenhof, im Vorgarten, im Quartier. Dass es heute keine Mehrheit dafür gab, das Thema zu behandeln und mögliche Spielräume konsequent und schnell zu nutzen, ist keine gute Nachricht. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden und des Artensterbens können wir uns Stillstand und Verzögerungstaktik nicht leisten, sondern müssen jetzt handeln. Was in wenigen Tagen versiegelt wird, brauchte Jahrzehnte, um als grüner Lebensraum zu entstehen. Wenn wir Gärten und Böden zerstören, schaden wir nicht nur der Nachbarschaft heute, sondern auch den kommenden Generationen und dem gesamten Ökosystem. Es wird sich zeigen, ob die anderen politischen Akteur*innen im Verlauf der Debatte dieses Thema genauso ernst nehmen, wie es ist. Das Ergebnis verdeutlicht, wer keine wirksamen Instrumente gegen zunehmende Versiegelung und Steinwüsten ergreifen will.”
Beate Schabert-Zeidler: „Als Bürgerliche Mitte ist es uns wichtig, dass Eigentümer über ihr Eigentum so weit wie möglich frei verfügen können. Unter den räumlichen Gegebenheiten einer Stadt, in der viele Menschen auf engem Raum zusammen leben, hat das Verhalten einzelner aber immer unmittelbare Auswirkungen auf viele andere. Deshalb muss der Staat manchmal regulierend eingreifen, um das Eigentum und die Freiheit einzelner mit den Interessen aller auszubalancieren. Das ist hier der Fall. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Verhaltensweisen, die das Klima und die Artenvielfalt unumkehrbar schädigen, die Lebens- und Freiheitschancen zukünftiger Generationen in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt.“
Roland Wegner und Christian Pettinger: „Private Gärten sind kleine, aber unverzichtbare Naturräume für Klima, Artenvielfalt und Lebensqualität in unserer Stadt. Wenn immer mehr Flächen versiegelt oder verschottert werden, verlieren wir genau dort Natur, wo sie für die Menschen im Alltag am wichtigsten ist.“
Die geplante Satzung sollte stadtweit gelten und klar regeln, dass nichtüberbaute Grundstücksflächen nur dann versiegelt werden dürfen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Nicht begrünte Stein- und Schottergärten sowie vergleichbar eintönige Flächen mit hoher Hitze- oder Wasserbelastung sollten damit künftig unzulässig sein. Ziel ist mehr Artenvielfalt, ein besseres Stadtklima und ein wirksamer Beitrag zur Anpassung an Hitze und Starkregen.