Augsburg, den 15.12.2009
Informationsfreiheitssatzung für Augsburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 1. Januar 2006 ist auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses schuf ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlichen Betroffenheit.
In inzwischen 11 von 16 Bundesländern wurde ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet.
In Bayern wurden sowohl letzte wie diese Legislaturperiode (Februar 2009) Gesetzesentwürfe von GRÜNEN und SPD von der jeweiligen Regierungsmehrheit abgelehnt. Auf kommunaler Ebene steht jedoch der Weg offen, Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Laut Artikel 23 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Begründung
Demokratie erfordert Transparenz und Kontrolle. Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für die Bürgerinnen und den Bürger prinzipiell offen zugänglich sein.
Jede/r hat ein Recht darauf zu erfahren, wie sich die Kommune engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet, welche Kosten den Steuerzahler/innen entstehen und welcher Art die Hintergründe für öffentliche Entscheidungen sind.
Früher galt: Behördliche Informationen sind grundsätzlich geheim, nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderem persönlichem Interesse – können sie frei zugänglich gemacht werden.
Der Grundsatz der Informationsfreiheit bedeutet einen prinzipiellen Paradigmenwechsel: Informationen sind prinzipiell frei zugänglich, außer ein besonderer Grund steht dem ausnahmsweise entgegen – wie der Datenschutz für Informationen über persönliche Belange, das Geschäftsgeheimnis von Firmen oder ein besonderes öffentliches Interesse.
Einige Kommunen in Bayern haben bereits eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung erlassen. In der Gemeinde Prien ist zum 1. Januar 2009 eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft getreten (http://www.prien.de/files/Satzungen_und_Verordnungen/informationsfreiheitssatzung.pdf) – mit Geltung bis Ende des Jahres. Sie regelt den freien Zugang zu den bei der Stadt und den in ihrem Besitz befindlichen Gesellschaften. Davon können – aus rechtlichen Gründen – nur Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt betroffen sein (also nicht solche im sog. übertragenen Wirkungskreis, wie sie etwa im vom Kreisverwaltungsreferat vollzogenen Ordnungsrecht besonders häufig vorkommen). Prien wird bis Ende November die Erfahrungen bezüglich der Satzung evaluieren. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation soll bis Ende des Jahres darüber entschieden werden, ob diese Satzung endgültig in Kraft tritt.
In Pullach im Isartal trat eine entsprechende Satzung zum 1. März 2009 in Kraft. Auch die Gemeinderäte von Kitzingen und Grasbrunn haben entsprechende Beschlüsse gefasst.
Auch Augsburg, als drittgrößte Kommune Bayerns sollte den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsfreiheitssatzung ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen der Stadt – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlichen Betroffenheit regeln. Dabei sollen die Erfahrungen aus den genannten Gemeinden geprüft und ggf. in die Augsburger Satzung mit einfließen.
Die Stadt Augsburg tut jetzt schon viel für die Transparenz. Das Ratsinformationssystem im Internet und die auf den Internetseiten der Stadtverwaltung zugänglichen Informationen sind hier zu nennen. Dennoch ist es wichtig, dies auch in rechtliche Form zu gießen und den Bürger/innen per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Erben Eva Leipprand Martina Wild
Fraktionsvorsitzender Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
Christian Moravcik Verena von Mutius Dieter Ferdinand
Stadtrat Stadträtin Stadtrat