Status: beantwortet
Antwort des Referat 1 vom 05.08.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Stadt Augsburg nutzt seit einigen Jahren das Instrument der Grundstücksvergabe in Erbbaurecht, um insbesondere Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen den Kauf von Wohnungen bzw. eines Eigenheims zu erleichtern.

Nachdem das Programm von den zur Verfügung gestellten Grundstücken her abgearbeitet war, neue rechtliche Vorgaben bestanden und die Grundstückspreise weiter ansteigen, beschloss der Stadtrat am 30.11.2017 eine entsprechende Überarbeitung des Programms, sowohl im Hinblick auf die Förderung durch Kaufpreisnachlass als auch durch die Vergabe im Erbbaurecht. Die Verwaltung wurde beauftragt, Grundstücke zu bestimmen, welche im Rahmen dieser Richtlinie vergeben werden. Im Moment sind laut Homepage der Stadt Augsburg keine entsprechenden Grundstücke im Angebot.

Unsere Fraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  • Wie viele städtische Grundstücke wurden seit 2015 insgesamt  verkauft an
    private Investoren; an Wohnungsbaugenossenschaften; an die Wohnbaugruppe WBG
  • Wie viele Grundstücke wurden dabei in Erbbaurecht an private Investoren, an Wohnungsbaugenossenschaften und an die Wohnbaugruppe WBG vergeben?
  • Welche Grundstücke und wie viele Grundstücke wurden inzwischen für das neue Förderprogramm gem. des Beschlusses des Stadtrats vom 30.11.2017 bestimmt? Welchem Anteil an den gesamten städtischen zum Verkauf stehenden Grundstücken entspricht dies?
  • Welche Überlegungen hat die Verwaltung, Erbbaurecht auch bei der Vergabe städtischer Gewerbeflächen anzuwenden?

 

Beteiligte Personen