Baurecht muss mit bezahlbarem Wohnraum verbunden sein!

Die Grüne Stadtratsfraktion will die geplante Anpassung des Augsburger Grundsatzbeschlusses III im Sinne der sozialgerechten Bodennutzung nachschärfen. In einem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage, die dem Stadtrat vorliegt, fordert sie, den von der Verwaltung vorgeschlagenen preisgedämpften Mietwohnungsbau verbindlicher zu gestalten und dauerhaft sozial zu sichern. Hintergrund ist die vorgesehene Rückfallregelung für Fälle, in denen eine Förderung über die Einkommensorientierte Förderung (EOF) nicht zur Verfügung steht.

Aus Sicht der GRÜNEN muss die Schaffung von neuem Baurecht in einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der öffentlichen Hand und privaten Investoren erfolgen, um einerseits das drängende Problem der Wohnraummangellage anzugehen, aber andererseits auch für bezahlbaren und qualitativen Wohnraum zusammen mit den Investor*innen zu sorgen. Die Fraktion fordert deshalb unter anderem klare Einkommens- und Mietbelastungsgrenzen für die Berechtigung, eine verbindliche Höchstmiete für jede betroffene Wohnung sowie langfristige Miet- und Belegungsbindungen. Auch Umwandlung in Eigentumswohnungen, Eigennutzung und Eigenbedarfskündigungen sollen während der Bindungsdauer ausgeschlossen werden. Die Vorgaben sollen zudem grundbuchrechtlich abgesichert und bei Verstößen sanktioniert werden.

Martina Wild, Vorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion: „Wenn die Stadt durch ihre Planung Baurecht schafft und damit erhebliche Bodenwertsteigerungen ermöglicht, muss dieser Planungsvorteil auch dauerhaft der Allgemeinheit zugutekommen. Bezahlbarer Wohnraum darf nicht nur auf dem Papier entstehen und nach wenigen Jahren wieder dem freien Markt überlassen werden. Deshalb fordern wir verbindliche Mieten, klare Belegungsrechte und langfristige Sicherungen statt unverbindliche Durchschnittswerte. Wir müssen endlich konsequent umdenken und Augsburg wieder bezahlbar machen!“

Die Notwendigkeit zusätzlicher Instrumente zeigt sich auch an der aktuellen Situation auf dem Augsburger Wohnungsmarkt. Eine akute Wohnraummangellage ist mittlerweile durch ein Gutachten nachgewiesen. Die GRÜNEN betonen aber auch, dass die anstehende Änderung des Grundsatzbeschlusses nur ein Baustein sein kann. Die Anpassung der Rückfallregelung könnte helfen, wenn EOF-Mittel nicht verfügbar sind, löst aber weder das grundsätzliche Problem hoher Boden- und Baukosten, noch die Frage, wie dauerhaft ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Verena von Mutius-Bartholy, Sprecherin für Stadtplanung der Grünen Stadtratsfraktion: „Wir sollten uns nichts vormachen: Die Veränderung eines Grundsatzbeschlusses ist keine Lösung für die Augsburger Wohnraumkrise, sondern bestenfalls eine Zwischenlösung. Wer wirklich etwas bewegen will, muss größer denken: Es geht um Baulandpolitik, Diskussionen um Standards im Wohnungsbau, Verfahrensbeschleunigung , Bodenpreise, kommunalen Wohnungsbau, Förderinstrumente, Nachverdichtung, die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum und die dauerhafte Sicherung bezahlbarer Wohnungen. Nur wenn wir diese Fragen zusammendenken, kommen wir aus der Wohnraumkrise heraus. Gerade auch der Bund ist hier etwa beim Gebäudetyp E oder bei der Baurechtsnovellierung gefordert. Jede einzelne Maßnahme muss sich daran messen lassen, ob sie am Ende tatsächlich mehr bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Augsburg schafft.”

 

Antrag: https://gruene-fraktion-augsburg.de/anpassung-der-variante-3-bei-der-vorgesehenen-rueckfallregelung-in-staedtebaulichen-vertraegen-bei-fehlender-eof-foerderung/

Beteiligte Personen