Regelungen zu wenig ambitioniert.  Mobilitätsbeirat und Vertragspartner nicht ausreichend einbezogen 

 

Die im heutigen Bauausschuss von der Verwaltung vorgelegte neue Stellplatzsatzung enthält aus Sicht der Augsburger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vielversprechende Änderungen, wurde aber im Vorfeld weder mit dem Mobilitätsbeirat noch mit den Vertragspartner*innen des Fahrradvertrags abgestimmt. Daher beantragte die Fraktion im heutigen Bauausschuss des Stadtrats zunächst eine Verschiebung und stellte dann Änderungsvorschläge zur Abstimmung. 

 

Dazu Verena von Mutius-Bartholy, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN: “In dem langen Aushandlungsprozess rund um den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Förderung des Fahrradverkehrs haben wir uns für eine echte Fahrradstadt eingesetzt, die versucht dem Radverkehr den Raum einzuräumen, der ihm gebührt. Damit soll der Forderung vieler Augsburger*innen Rechnung getragen werden, den Flächenbedarf für PKWs zu verringern. Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Aktionsbündnis ‘Fahrradstadt Jetzt’ ist eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Stellplatzschlüssels für Wohngebäude bezüglich Versammlungsstätten, Großraumbüros, Grundschulen, Kitas, Ausbildungswerkstätten und Kleingärten vorgesehen. In der nun vorgelegten Satzung sehen wir jedoch wichtige Punkte des Vertrags nicht voll umgesetzt. So ist über den Bereich der Wohnungen hinaus keine Reduktion der PKW-Stellplätze vorgesehen. Auch die Zahl der zu schaffenden Fahrrad- und Lastenradrabstellplätze ist teils zu niedrig angesetzt. Zudem wurde das Aktionsbündnis ’Fahrradstadt Jetzt‘ nicht eingebunden. Ein vertrauensvoller Umgang mit dem Vertragspartner sieht anders aus.“

 

Dr. Deniz Anan, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und mobilitätspolitischer Sprecher der GRÜNEN ergänzt: „Die Beschlussvorlage ist mit Blick auf die Festsetzung der Zahl der notwendigen Abstellplätze und Sonderabstellplätze für Fahrräder teils überzeugend ausgearbeitet. Die Anpassung bei Wohngebäuden spiegelt den fortschrittlichen Geist des Fahrradvertrags wider. Mit Blick auf die steigende Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern bedarf es aber einer konsequenteren Anpassung der Stellplatzsatzung. Es ist weltfremd davon auszugehen, dass für eine kleine Kita nur 1-2 Stellplätze für Lastenräder oder Fahrradanhänger als angemessen gelten können, oder dass nur jede*r zehnte Auszubildende mit dem Fahrrad die Ausbildungsstätte aufsucht. Wir brauchen sehr viel mehr Fahrradabstellplätze und weniger Autoparkplätze. Nur so gelingt die notwendige Verkehrswende. Es ist kurz nach zwölf für den Klimaschutz.”

Beteiligte Personen