Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Hauptamt hat den Fraktionen den Entwurf einer neuen Geschäftsordnung zugesandt und um Rückmeldungen gebeten.
Aus diesem Grund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
Begründung:
Zu 1.):
Die Geschäftsordnung der städtischen Gremien ist ein zentrales Dokument des Stadtrechts und stellt die Regeln für die Beratungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse auf. Diese Regeln gibt sich der Stadtrat losgelöst vom Tagesgeschäft. Sie müssen sich am Anspruch messen lassen, die Willensbildung optimal und im Interesse aller vertretenen Gruppen und Individuen zu organisieren, ohne eine bestimmte Seite zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Vorlagen, die auf deren Änderungen abzielen, sind keine x-beliebige Beschlussvorlage.
Dies gilt ganz besonders für den an die Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften verschickten Entwurf. Dieser sieht an zahlreichen Stellen substanzielle Änderungen der bisherigen Praxis vor. Unter anderem sind vorgesehen:
1) ein deutlich verringerter Einbezug der städtischen Gremien bei der Besetzung von Stellen der 4. Qualifikationsebene
2) Beschränkungen der Redefreiheit berufsmäßiger Stadtratsmitglieder
3) eine stärkere Filterung der Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder (§ 33 neu), die deren Antragsrechte in der Folge deutlich einschränkt
4) der Verzicht auf geschlechtssensible Formulierungen (z.B. neu „der Oberbürgermeister“ statt „der/die Oberbürgermeister/in“ – wohingegen die Musterordnung des Bayerischen Gemeindetags „der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin“ verwendet)
5) die Abschaffung des besonderen Rechts der Verwaltungsbeiräte, in ihrem Geschäftsbereich Akten einzusehen (bisheriger § 20 Abs. 3).
6) die Streichung der Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung auf Antrag einer Fraktion (§ 27 Abs. 3 Satz 2 alte Fassung).
Hingegen ist nicht vorgesehen, die von der Stadt München in Anlehnung an die Geschäftsordnungen des Bundestags und zahlreicher Landtage vor kurzem vorgenommene Neuregelung, dass die Stellvertretung des*der Oberbürgermeisters*in im Falle des § 16 durch das an Dienstjahren älteste Stadtratsmitglied (und nicht durch das älteste Stadtratsmitglied) erfolgt, zu übernehmen.
Um diese Weichenstellungen, die langfristige und potenziell teils drastische Änderungen für die Stadtratsarbeit bewirken würden, beurteilen zu können, ist es unbedingt notwendig, den Stadtrat die Beweggründe für die beabsichtigten Änderungen wissen zu lassen.
Den an die Fraktionen versandten Unterlagen war zunächst gar keine inhaltliche Erläuterung für die beantragten Änderungen beigefügt. Im Zuge der von der CSU gestellten Anfrage ANF/26/00191 wurden nun zwar einige wenige Stichpunkte übermittelt, die jedoch derart kurz gefasst sind, dass die tatsächliche Intention nicht nachvollzogen werden kann.
Zu 2.):
Sofern – wie es dem Grundsatz nach am 04.05. dieses Jahres vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen worden ist, von uns GRÜNEN aber nach wie vor kritisch gesehen wird – sich eine derartige Gleichstellung von Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften als rechtskonform erweist, ist es wichtig, sicherzustellen, eine derartige Gleichstellung an eine tatsächliche Entlastung der Gremienarbeit durch politische Vorfeldabstimmung innerhalb der Fraktionsgemeinschaft zu binden. Nur dieser Zweck kann eine Gleichstellung insbesondere im Bereich von Fraktionszuwendungen oder im Bereich der Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden überhaupt rechtfertigen. Eine derartige Regelung gibt dem Stadtrat die Möglichkeit zu korrigieren, wenn sich später herausstellt, dass eine Zusammenarbeit nur zum Schein erfolgt (z.B. rein aus finanziellen Gründen). Ein wesentliches Indiz hierfür wäre beispielsweise, wenn innerhalb der Fraktionsgemeinschaft regelmäßig unterschiedliche Standpunkte vorgetragen und nicht gleichförmig abgestimmt werden bzw. insoweit ein statistisch relevanter Unterschied im Vergleich zu den anderen Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften entsteht. Indiz kann auch sein, wenn einzelne Mitglieder / Gruppierungen regelmäßig außerhalb der Fraktionsgemeinschaft allein Anträge oder Anfragen stellen. Deshalb soll unserer Meinung nach dem Vorbild der aktuellen Münchner Geschäftsordnung gefolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen