Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Augsburger Bevölkerung ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gewachsen. Augsburg ist ein beliebter Wohnort und ein dynamischer Wirtschaftsraum. Allerdings konnte der Wohnungsbestand, besonders im Bereich des geförderten Wohnungsbaus, mit diesem Wachstum nicht Schritt halten. Die Krise der Baubranche verschärft die angespannte Lage auf dem Augsburger Wohnungsmarkt. Selbst gut ausgebildete Menschen finden nur schwer eine passende Wohnung, viele geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnen aus. Wohnen droht zur sozialen Frage zu werden, die damit verbundenen Ungleichheiten haben das Potenzial, Spaltungen in der Stadtgesellschaft zu vertiefen. Der Bau neuer Wohnungen ist vor diesem Hintergrund als zentrales Element einer ausgewogenen Gesamtstrategie wichtig, um eine Entspannung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund scheint es ratsam, gezielt Hürden abzubauen und Anreize zu schaffen. Auch eine Weiterentwicklung des Grundsatzbeschlusses III sollte in diesem Zusammenhang überlegt werden.

Deshalb stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung stellt dar, wie viele Verfahren bereits unter dem Grundsatzbeschluss III gelaufen sind, wie viele davon abgeschlossen wurden und welche positiven und negativen Erfahrungen dabei gemacht wurden.
  2. Die Verwaltung erläutert, was aus ihrer Sicht im Rahmen des Grundsatzbeschlusses III verändert werden könnte. Dabei geht die Verwaltung insbesondere darauf ein, inwieweit das im Grundsatzbeschluss III festgelegte Veräußerungsmodell praktikabel erscheint und welche anderen Varianten in anderen Städten verfolgt werden.
  3. Die Verwaltung legt dar, ob an der Quote von 30 % EOF-Wohnungen festgehalten werden soll und welche Überlegungen es in anderen Städten gibt, um die Umsetzungen einer höheren Sozialquote zu realisieren.
  4. Die Verwaltung prüft, ob EOF-Mittel zukünftig nur noch an Projekte vergeben werden können, die eine Bindung von 40 Jahre beinhalten.
  5. Die Verwaltung legt dar, inwieweit es in Augsburg Bestrebungen gibt, den Anteil an öffentlichen Grünflächen zu erhöhen und welche Erfahrungen es in anderen Städten zu diesem Thema gibt.

 

Begründung:

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum stellt ein zentrales Problem insbesondere in Ballungsgebieten dar. Die Wohnraumsituation der Stadt Augsburg ist laut Landesamt für Statistik besonders angespannt. Insgesamt rund 2.600 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, ca. 6.750 Personen, sind derzeit beim städtischen Amt für Wohnbauförderung und Wohnen für eine geförderte Wohnung vorgemerkt – der überwiegende Teil davon (86 %) für Wohnraum der Förderstufe I.

Im April 2020 hat der Stadtrat vor dem Hintergrund der akuten Wohnraumkrise den Grundsatzbeschluss III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg beschlossen, um eine Weiterentwicklung der Stadt im Sinne des Allgemeinwohls zu bewirken. Konkret enthalten sind darin Festlegungen zu möglichen Gegenständen eines städtebaulichen Vertrags, wobei die Einhaltung einer festgelegten Grünflächenquote und die Schaffung preisgünstigen Wohnraums verbindlich ist, sofern nicht der Stadtrat per Beschluss einer Abweichung zustimmt. Für Bebauungspläne mit voraussichtlich über 100 Wohneinheiten soll nach dem Grundsatzbeschluss III statt des Bindungsmodells (mindestens 30 % der neu geschaffenen Wohneinheiten werden als geförderter Wohnungsbau gemäß Bayerischem Wohnraumförderungsgesetz realisiert) das Veräußerungsmodell zur Anwendung kommen. Nach dem Veräußerungsmodell müssen Bauträger 30 % der Projektfläche an Dritte zum unveränderten Anfangswert veräußern, damit diese dann ihrerseits preisgünstigen Wohnraum schaffen. Die Umsetzung hat sich jedoch als schwierig erwiesen, weshalb das Veräußerungsmodell bisher noch nicht tatsächlich angewendet werden konnte. Es ist also angebracht, nach tragfähigen Alternativen zum Veräußerungsmodell zu suchen, ohne die Sozialbindungsquote von mindestens 30 % der neu entstehenden Wohnungen als solche zu hinterfragen.

Darüber hinaus ist es entscheidend, eine ausgewogene Gesamtstrategie zu entwickeln, um der aktuellen Wohnraummangellage nachhaltig zu begegnen. Entsprechend der Blue-City-Klimastrategie der Stadt soll zusätzlicher Wohnraum insbesondere durch Abrundung und Nachverdichtung und möglichst nicht durch Flächenfraß im Außenbereich realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen