Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgende Anfrage:
1. Die Beschlussvorlage BSV/26/00123 („Neugestaltung der Fuggerstraße – Grundsatzbeschluss“) sieht eine Finanzierung der Planungskosten durch Entnahmen aus der Rücklage „Dringende Mobilitätsprojekte“ und durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen „Stadtsanierung Oberhausen / Kriegshaber“ und „Stadtumbaugebiet Altstadt“ vor. Eine Deckung der Kosten für die tatsächliche Bauausführung soll durch Umwidmung von Mitteln erfolgen, die für den Ausbau von Geh- und Radwegen vorgesehen sind. Welche Projekte können aufgrund dieser Umwidmung von Mitteln nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vorgesehen realisiert werden?
2. Was bedeutet diese Umwidmung insbesondere für die folgenden Projekte:
• Stadtsanierungs- und Stadtumbauprojekte in den Bereichen Altstadt, Jakobervorstand, Oberhausen, Kriegshaber, Haunstetten, Göggingen und in anderen Stadtteilen (z.B. der beabsichtigte Umbau von Jakoberstraße / Hofackerstraße und die Aufnahme der Bgm.-Aurnhammer-Straße in die Städtebauförderung)
• Hinterlegung des geplanten Fußverkehrskonzepts mit konkreten Maßnahmen
• zeitnahe und konsequente Realisierung des Radvorrangroutennetzes
• Umsetzung der im Radvertrag vereinbarten Ausbauprojekte (Donauwörther Straße, Auf dem Kreuz)
• Umsetzung weiterer beschlossener Geh- und Radwegeprojekte (wie z.B. in der Rosenaustraße)
• Umsetzung weiterer Projekte zur Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität wie z.B. „Grüne Kappe“
• Bikesharing-Projekt „Swabi“, wo das Auslaufen der Bundesförderung und die Übernahme des Betriebsdefizits durch die Stadt ansteht
• die Planung zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (u.a. Linie 5 entlang der Bgm.-Ackermann-Straße und Linien 1a/b Richtung Hammerschmiede und Hochzoll Süd)
Begründung:
Die Umgestaltung der Fuggerstraße ist ein vielsprechendes Projekt zur Aufwertung und Begrünung der Innenstadt. Es würde aber umfangreiche finanzielle Mittel auf lange Zeit binden, selbst wenn die zahlreichen optimistischen Annahmen zutreffen:
1. Das Regionalbusterminal wird rechtzeitig fertiggestellt.
2. Die Bestandsbäume sind so gesund, dass die Kosten für Neupflanzungen überschaubar bleiben.
3. Es können Fördergelder im nennenswerten Umfang akquiriert werden.
Andernfalls wäre mit Verzögerungen und in der Folge mit noch höheren Baukosten zu rechnen. Vor diesem Hintergrund möchte die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wissen, welche anderen Projekte von den vorgesehenen Umwidmungen in welchem Maße betroffen wären.
Mit freundlichen Grüßen