Im März 2023 haben die städtischen Gremien den neuen Leitfaden für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken beschlossen (BSV/23/08885). Dieser Leitfaden benennt die Ansässigkeit in der Region und die nachhaltige Bewirtschaftung (im Sinne der EU-Öko-Richtlinien) als die beiden wichtigsten Vergabekriterien für die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke in städtischem Besitz. Nach über zwei Jahren wäre es wertvoll zu erfahren, wie sich die Vergabepraxis in Folge diesen Beschlusses inzwischen in der Praxis verändert hat.

Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgende Anfrage:

  1. Inwieweit konnten in Folge des neuen Leitfadens für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken (BSV/23/08885) bei neuen Verpachtungen eine Vergabe an ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen?
  2. Wie erfolgt die Vergabe landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die Stadt? Werden frei werdende Flächen üblicherweise in der Form von Interessenbekundungsverfahren oder Ausschreibungen vergeben oder sind Interessentinnen und Interessenten gehalten, sich bei Interesse von sich aus an die Stadt zu wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen