Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgende Anfrage:

  1. Wie haben sich die Einnahmen der Stadt Augsburg aus der Grundsteuer A und der Grundsteuer B seit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 im Vergleich zu den Vorjahren konkret entwickelt?
  2. Von welchen Einnahmen aus der Grundsteuer geht die Stadtregierung für das laufende sowie die kommenden drei Haushaltsjahre nach derzeitigem Stand aus?
  3. Wurde das im Zuge der Grundsteuerreform angestrebte Ziel der Aufkommensneutralität bis dato erreicht? Falls nein, wie hoch sind die Abweichungen und wodurch sind diese begründet?

 

Begründung:

Mit nahezu einstimmigem Beschluss des Stadtrats im Oktober 2024 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer im Zuge der Grundsteuerreform neu festgesetzt. In der damaligen Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass mit den neuen Hebesätzen das bisherige Grundsteueraufkommen gesichert werden soll. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch unvollständigen Datengrundlage spätere Abweichungen nicht ausgeschlossen werden könnten.

Inzwischen berichten Medien auf Grundlage der Kassenstatistik des Bayerischen Landesamts für Statistik, dass die bayerischen Kommunen im Jahr 2025 insgesamt rund 177 Millionen Euro beziehungsweise knapp neun Prozent mehr Grundsteuer eingenommen haben als im Vorjahr. Mehr als 80 Prozent der Kommunen verzeichneten höhere Einnahmen. Zahlreiche Städte und Gemeinden überprüfen deshalb aktuell wieder ihre Hebesätze oder haben diese bereits angepasst beziehungsweise entsprechende Anpassungen angekündigt.

Vor diesem Hintergrund wollen wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wissen, wie sich die Grundsteuereinnahmen in Augsburg seit der Reform tatsächlich entwickelt haben und ob das seinerzeit erklärte Ziel einer aufkommensneutralen Umsetzung erreicht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen