Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Beschlussantrag zur Beratung und Abstimmung im zuständigen Ausschuss sowie im Stadtrat:
- Ausschöpfung rechtlicher Spielräume: Die Stadt Augsburg verzichtet als Arbeitgeberin im Rahmen der bestehenden und zukünftigen rechtlichen und tariflichen Spielräume darauf, eine pauschale Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag für ihre Beschäftigten einzuführen. Es wird an der bewährten Praxis (Vorlagepflicht ab dem vierten Tag) festgehalten.
- Interessenvertretung auf überregionaler Ebene: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Bayerischen und den Deutschen Städtetag sowie in Gesprächen mit Landes- und Bundespolitiker*innen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass von einer gesetzlichen Verschärfung der Krankschreibungsregeln (generelle AU ab dem ersten Tag) abgesehen wird und die bewährte telefonische Krankschreibung vollumfänglich erhalten bleibt.
Begründung:
Die auf Bundesebene diskutierten Verschärfungen bei den Krankmeldungen – insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag sowie das drohende Ende der telefonischen Krankschreibung – laufen den Bemühungen um Bürokratieabbau und der Entlastung unseres Gesundheitssystems diametral entgegen. Für die Stadt Augsburg und ihre Bürgerinnen und Bürger hätten diese Regelungen spürbare negative Folgen:
- Massive Belastung der Augsburger Arztpraxen: Viele Haus- und Kinderarztpraxen in Augsburg arbeiten bereits heute an der Belastungsgrenze. Wenn Beschäftigte wegen leichter Infekte (wie einer Erkältung oder Magen-Darm-Verstimmungen) bereits am ersten Tag für ein Attest die Praxen aufsuchen müssen, führt dies zu überfüllten Wartezimmern. Das erhöht das Ansteckungsrisiko für andere Patientinnen und Patienten und entzieht den Ärztinnen und Ärzten wertvolle Zeit für die Behandlung schwerer erkrankter Menschen.
- Rückschritt für Familien und Beschäftigte: Die telefonische Krankschreibung hat sich in den letzten Jahren als pragmatisches, sicheres und digitales Instrument bewährt. Sie war stets an enge Voraussetzungen geknüpft (bekannte Patienten, keine schweren Symptome, begrenzte Dauer). Besonders für berufstätige Eltern mit kranken Kindern ist sie eine unverzichtbare Erleichterung. Ein Verbot zwingt kranke Menschen und Eltern, sich im geschwächten Zustand in Praxen zu schleppen.
- Kultur des Vertrauens statt Generalverdacht: Die Entwicklung der Fehlzeiten rechtfertigt kein pauschales Misstrauen gegenüber den Beschäftigten der Stadt. Ein moderner öffentlicher Dienst setzt auf gute Führung, Fürsorge und ein verantwortungsvolles Miteinander. Eine generelle Verschärfung stellt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Generalverdacht, was dem Employer Branding und der Motivation schadet.
- Gezielte Instrumente existieren bereits: Es bedarf keiner pauschalen Verschärfung für alle. Schon heute hat die Stadt Augsburg als Arbeitgeberin gemäß den tariflichen Regelungen (z. B. TVöD) die Möglichkeit, in konkreten Einzelfällen oder bei begründeten Auffälligkeiten eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag einzufordern. Dieses scharfe, zielgerichtete Instrument ist völlig ausreichend, um potenziellem Missbrauch zu begegnen.
Andere Großstädte wie die Landeshauptstadt München haben bereits angekündigt, sich klar gegen diese Verschärfungen zu positionieren und alle kommunalen Spielräume zu nutzen, um zusätzlichen Aufwand zu verhindern. Auch Augsburg sollte hier im Interesse seiner Verwaltung, seiner Beschäftigten und der lokalen Ärzteschaft ein klares Zeichen für Pragmatismus und gegen unnötige Bürokratie setzen.
Mit freundlichen Grüßen