Antwort des Ordnungsreferates vom 24.02.2026
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im öffentlichen Dienst spielen Stellenbeschreibungen/Tätigkeitsprofile eine wichtige Rolle. Beschäftigte und Berufsverbände befürworten daher die Möglichkeit, das offizielle Aufgabenprofil der eigenen Stelle einsehen zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:
Begründung:
Die Frage der Einsichtnahme ist im öffentlichen Dienst teils unterschiedlich geregelt. Beschäftigte und Berufsverbände befürworten in der Regel die Möglichkeit der Einsichtnahme. Auch der Grundsatz der Transparenz spricht für ein Einsichtsrecht. Um die Situation in der Augsburger Stadtverwaltung beurteilen zu können, wäre es hilfreich, die diesbezüglichen Modalitäten und den Hintergrund zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen