Antwort des Ordnungsreferates vom 24.02.2026

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im öffentlichen Dienst spielen Stellenbeschreibungen/Tätigkeitsprofile eine wichtige Rolle. Beschäftigte und Berufsverbände befürworten daher die Möglichkeit, das offizielle Aufgabenprofil der eigenen Stelle einsehen zu können.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

  1. Ist es den städtischen Beschäftigten möglich, die eigene Stellenbeschreibung bzw. das eigene Tätigkeitsprofil einzusehen?
  2. Falls ja: Wie und unter welchen Umständen kann eine Einsichtnahme erfolgen?
  3. Falls nein: Aus welchen Gründen ist eine Einsichtnahme derzeit nicht möglich?

Begründung: 

Die Frage der Einsichtnahme ist im öffentlichen Dienst teils unterschiedlich geregelt. Beschäftigte und Berufsverbände befürworten in der Regel die Möglichkeit der Einsichtnahme. Auch der Grundsatz der Transparenz spricht für ein Einsichtsrecht. Um die Situation in der Augsburger Stadtverwaltung beurteilen zu können, wäre es hilfreich, die diesbezüglichen Modalitäten und den Hintergrund zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Beteiligte Personen