Augsburg, den 21.11.2010

Einsatz des rechtswidrigen Programms „Google Analytics“ auf der städtischen Webseite, sowie auf Webseiten städtischer Gesellschaften beenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt das Programm „Google Analytics“ aus Daten-schutzgründen auf städtischen Internetseiten nicht mehr einzusetzen.
  2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, als Vertreter der Gesellschafter
  • der Abfallverwertung Augsburg,
  • der WBG Augsburg,
  • sowie der weiteren städtischen Beteiligungen,

auf diese städtischen Gesellschaften einzuwirken, das Programm „Google Analytics“ aus Datenschutzgründen auf ihren Internetseiten nicht mehr einzusetzen.

Begründung:

„Google Analytics“ ist ein Programm, mit dem Betreiber von Websites das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer des Internets detailliert analysieren können. Die sog. IP-Adressen, die den Computer, vom dem aus ein Zugriff auf die Website geschieht, identifizieren, werden ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer zu Google in die USA übertragen und dort gespeichert. Das Programm gilt in Fachkreisen als datenschutzrechtlich äußerst problematisch. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. Oktober 2010 wird z.B. berichtet:

“Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer für den Datenschutz halten den Einsatz des Webanalyse-Programms ‚Google Analytics‘ weiterhin für rechtswidrig […]. Das entschied die Arbeitsgruppe Telemedien des ‚Düsseldorfer Kreises’, in dem die Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind.“

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) hat die Behörden des Freistaats aufgefordert, künftig auf den Einsatz des Auswertungstools „Google Analytics“ zu verzichten. Laut LfD stellt der Einsatz des Auswertungstools einen Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, solange nicht die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer vorliegt, weil der Google-Dienst regelmäßig die vollständige IP-Adresse von Portalbesuchern erfasse, über welche diese auch identifizierbar seien.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Stadt Augsburg, sowie Gesellschaften im Besitz der Stadt Augsburg ein Programm einsetzen, das nach Einschätzung von Daten-schutzbeauftragten rechtswidrig ist. Deshalb muss der Einsatz dieses Programms auf städtischen Internetseiten, sowie durch Einwirkung des Gesellschafters, der Stadt Augsburg, sofort beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Moravcik                               Verena von Mutius
Stadtrat                                                         Stadträtin

Beteiligte Personen