Seit der Zulassung im Jahre 2019 werden E-Scooter rege genutzt   und stehen auch in Augsburg zur Ausleihe durch kommerzielle Anbieter  bereit. Die Nutzung geht jedoch mit wiederholten Beschwerden aus der Bürgerschaft einher. Das teils als chaotisch wahrgenommene Abstellen der E-Scooter behindert insbesondere den Fußverkehr und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Auf zwei Anträge der schwarz-grünen Regierungskoalition hin kommt nun Bewegung in die Sache.

„Oft findet man abgestellte E-Scooter quer vor Wohnungseingängen, mitten auf Gehwegen, vor Eingangstüren der Einzelhändler/innen und in Fußgängerzonen. Vor allem die Sicherheit der Verkehrswege wird damit gefährdet und Fußgänger/innen, Menschen mit Behinderung oder auch Eltern mit Kinderwagen haben es schwer, an den teilweise chaotisch abgestellten/liegenden Scootern vorbei zu kommen“, sagt Peter Schwab, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU: „Das E-Scooter-Abstellkonzept soll bis Mai 2023 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abstellen und Ausleihen von E-Scootern in der Innenstadt nur noch in den ausgewiesenen Abstellflächen möglich. Die Anbieter werden dazu entsprechende Verbotszonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten. Für uns als CSU-Fraktion ein voller Erfolg! Allerdings muss in einer Evaluationsphase überprüft werden, ob die Genauigkeit der GPS-Empfänger in den E-Scootern auch in engen Straßenräumen ausreichend ist, um diese Verbotszonen ausreichend genau zu erfassen. Dies werden wir im Blick behalten.“

„Die Ausweisung der E-Scooter-Abstellflächen erfolgt vorzugsweise auf Pkw-Abstellflächen. Insgesamt werden in diesem Zusammenhang 23 Pkw-Parkplätze in Abstellflächen für E-Scooter umgewandelt. Durch diese Umwidmung kommen wir dem Ziel des Fahrradvertrags, 550 Kfz-Parkplätze im Innenstadtbereich anders zu nutzen, um damit den Menschen und anderen Mobilitätsformen in der Stadt mehr Raum zu geben, einen guten Schritt näher”, ergänzt Dr. Deniz Anan, stellvertretender Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. „In anderen Städten haben Abstellflächen für E-Scooter die Situation entscheidend verbessert. Wir werden genau beobachten, inwieweit die neuen Maßnahmen für die E-Scooter auch hier in Augsburg funktionieren und die Regelungen gegebenenfalls nachjustieren. Dabei behalten wir auch andere Städte im Blick, die, wie Nürnberg, nicht nur auf Selbstverpflichtungen setzen, sondern das Abstellen kommerzieller Elektroroller als erlaubnispflichtige Sondernutzung behandeln.

Flankierend zum Abstellkonzept für die Innenstadt wird mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung geschlossen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, z.B. für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter, verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit, Reaktionszeiten und Datenüberlassung.

 

Beteiligte Personen