Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Stadtratsfraktion der SPD stellen folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Der Stadtrat möge nachstehende Resolution beschließen:

  • Resolution gegen Laufzeitverlängerung in Gundremmingen
  • Der Stadtrat der Stadt Augsburg appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltenden Laufzeiten für die Blöcke B und C des Atomkraftwerkes Gundremmingen nicht zu verlängern.
  • In jedem Fall ist bei einer Verlängerung der Laufzeit von kerntechnischen Anlagen eine Einzelfallprüfung unter besonderer Betrachtung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen durchzuführen.

Begründung der Dringlichkeit

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um 8 bis 14 Jahre beschlossen. Für das Atomkraftwerk Gundremmingen ist eine Laufzeitverlängerung um 12 Jahre (ab der ursprünglich vereinbarten Abschaltung 2015/2016) bis zum Jahr 2027/2028 beabsichtigt. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll alsbald im Bundestag durchgeführt werden. Wenn der Stadtrat in diesem Gesetzgebungsverfahren Gehör finden will, muss er sich umgehend zu der Problematik äußern.

Begründung des Resolutionsinhaltes
1. Die Resolution ist eine Stellungnahme der Stadt Augsburg zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Die Stadt Augsburg möchte aufgrund ihrer Betroffenheit durch das Atomkraftwerk Gundremmingen mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen. Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, welches für die Stadt Augsburg von dem Atomkraftwerk Gundremmingen ausgeht. Die Resolution beschränkt sich auf die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Gundremmingen, in dessen Gefährdungsbereich die Stadt Augsburg liegt.

Eine weitere Betroffenheit für die Stadt Augsburg liegt in der u. a. vom Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen VKU bemängelten Stärkung der Wettbewerbsposition der großen Atomstromunternehmen zu Lasten der kommunalen Stadtwerke, die wie die Stadtwerke Augsburg im Vertrauen auf den Fortbestand des Atomkompromisses z. B. in moderne Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen investiert haben.

2. Sicherheitsanforderungen
Das 1984 in Betrieb gegangene des Atomkraftwerks Gundremmingen mit seinen Blöcken B und C genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsanforderungen.

2.1. Bei den beiden Blöcken handelt es sich um Siedewasserreaktoren. Hier wird die Dampfturbine direkt mit dem Wasserdampf betrieben, der im Reaktordruckbehälter erzeugt wird. Das heißt, dass diese Reaktoren nur einen Wasser – Dampfkreislauf haben, und der radioaktive Kreislauf damit nicht auf den Sicherheitsbehälter be-schränkt ist. Dieser „Verzicht“ auf einen zweiten Wasserkreislauf im Siedewasserreaktor führt dazu, dass radioaktiv kontaminiertes Wasser auch ins Maschinenhaus und an die Turbinen kommt, was eine besondere Schwachstelle dieses Reaktortyps ausmacht. Den einzigen Wasserkreislauf durch das sicherheitstechnisch sehr schlecht gegen Anschläge geschützte Maschinenhaus zu führen, stellt dabei ein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

2.2. Für die Betreiber haben diese Siedewasserreaktoren jedoch den Vorteil, dass mit ihnen Lastsprünge gefahren werden können. Seit einigen Jahren hat die Bayerische Staatsregierung diesen Lastfolgebetrieb für das AKW Gundremmingen genehmigt. Diese Betriebsweise belastet das AKW außerordentlich und führt zu einem stärkeren Verschleiß. Hinzu kommt, dass in Siedewasserreaktoren, in denen das Wasser im Reaktor zum Sieden, also zur Dampf- einschließlich Blasenbildung gebracht wird, das Reaktorgefäß infolge der die Neutronen kaum bremsenden Dampfblasen besonders stark angegriffen und geschwächt wird.

2.3. Auch geben, wie die offiziellen Jahresstrahlungsberichte zeigen, die Siedewasserreaktoren im Durchschnitt mehr Radioaktivität über den Kamin und das Abwasserrohr an die Umwelt ab als die Druckwasserreaktoren.

2.4. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.

2.5. Störfälle
Das vor 26 Jahren in Betrieb genommene Atomkraftwerk Gundremmingen ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten.

Im Jahr 2007 wurde die Aufsichtsbehörde über neun „Zwischenfälle“ informiert; im Jahr 2008 erfolgte vorsorglich eine Abschaltung des Blocks B wegen einer Leistungsminderung in einer der Niederdruckturbinen um rund 3%. Grund war eine defekte Schweißnaht an einem Rohr. Im Februar/März 2010 kam es zu einem „doppelten Kühlwasserpumpenausfall“.

2.6. Zwischenlager
Im August 2006 wurde auf dem Gelände des Atomkraftwerkes ein so genanntes „Zwischenlager für verbrauchte Brennelemente“  eröffnet. Die Betonwände mit einer Stärke von 85 cm sind dünner ausgelegt als in vergleichbaren Zwischenlagern in Norddeutschland (Brokdorf mit ca. 120 cm Wandstärke). Auch das Betondach ist mit 55 cm wesentlich schwächer ausgelegt als die Dächer in Norddeutschland (Brockdorf 130 cm). Seit 2006 haben sich dort 28 Castoren mit je 52 ausgedienten Brennelementen angesammelt. Ca. alle 2 Monate kommt ein neuer Castor hinzu.

Angesichts der besonderen Gefährdungssituation ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Gundremmingen nicht zu verantworten.

Die Stadt Augsburg setzt statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Gundremmingen auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern. Entsprechend hat sich die Stadt Augsburg bereits in ihrem vom Stadtrat einstimmig verabschiedeten „Handlungsprogramm Nachhaltigkeit“ selbst in die Pflicht genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender v. Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Kiefer, SPD Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen