Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 18. Juni 2026:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Tagespresse ist zu entnehmen, dass der Abriss des Kongressparkhauses am Samstagmorgen begonnen hat, nachdem er “vor wenigen Tagen pflichtgemäß angekündigt” wurde. Diese Maßnahme hat potenziell wichtige Folgen für die bisherige Beschlusslage der Stadt Augsburg und für die strategische Stadt-, Grün- und Mobilitätsplanung im Bereich Antonsviertel und den Wittelsbacher Park. Inzwischen wurden die Abbrucharbeiten offenbar wieder gestoppt.
In einer Pressemitteilung vom Montag erklärte der Oberbürgermeister wörtlich, der Abriss habe „(…) die Ausgangslage am Kongressparkhaus deutlich verändert”, weshalb es notwendig sei, “(…) eine verlässliche städtebauliche Perspektive für diesen wichtigen Standort am Wittelsbacher Park zu entwickeln.“ Hierzu wäre ein “(…) vorhabenbezogener Bebauungsplan mit vorgeschaltetem Realisierungswettbewerb das baurechtliche Mittel der Wahl.”
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgenden dringlichen Berichtsantrag:
- Die Verwaltung informiert den Stadtrat in der Sitzung am Donnerstag, den 18.06., über den laufenden Stand der Abbrucharbeiten, das weitere Vorgehen und die Folgen, die sich daraus für die diesbezügliche Beschlusslage der Stadt Augsburg und die weiteren Planungen in diesem Bereich ergeben.
- Die Verwaltung stellt dar, welche Gespräche in letzter Zeit mit dem Mehrheitseigentümer, der Eigentümergemeinschaft und dem Oberbürgermeister stattgefunden haben.
- Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen und Themenbereiche einzugehen:
- Geschehen am Wochenende: Wie geht es konkret nun weiter? Erfolgt ein Gesamtabriss oder verbleibt eine Bauruine? Ginge von letzterer eine Gefahr aus? Liegt eine einstweilige Verfügung vor?
- Abrissverfügung: Ist nach dem aktuellen Stopp der Abbrucharbeiten eine weitere Abrissverfügung erforderlich? Ergibt sich daraus ggf. ein Haftungsanspruch für die Stadt?
- Baurecht: Die im Juli 2024 vom Stadtrat beschlossene Veränderungssperre sieht ausdrücklich vor, an dieser Stelle ein Quartiersparkhauses mit integralen Angeboten nachhaltiger Mobilität (Mobilitätshub) zu errichten. Gibt es von Seiten des Oberbürgermeisters definitiv Pläne, von diesem Vorhaben abzuweichen? Wenn ja, welche konkreten Ideen sollen weiterverfolgt werden? Welche Konsequenzen hätten ggf. Veränderungen auf die Anzahl von Wohnungen, auf die Anzahl von Stellplätzen, auf Baumschutz und das Landschaftsschutzgebiet Wittelsbacher Park sowie auf architektonische und städtebauliche Qualitäten? Es wird darum gebeten auszuführen, wie etwaige Überlegungen mit der in der BSV/24/10950 festgehaltenen fachlichen Einschätzung der Verwaltung in Einklang steht, welche expressis verbis ausführt: “Die vorgelegten Projektvorstellungen erscheinen aus mehreren Gesichtspunkten (Wirtschaftlichkeit, Eigentumsverhältnisse, unterschiedliche Entwicklungsvorstellungen der Eigentümer etc.) nur schwer zu realisieren und auch nicht mehr als zeitgemäß (Eingriffe in den Wittelsbacher Park, Mobilitätskonzept etc.)
- ”Falls diese Informationen den Stadtratsmitgliedern aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht vollumfänglich in öffentlicher Sitzung zur Verfügung gestellt werden können, soll eine Unterrichtung sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
Begründung:
Die am Samstagmorgen begonnenen Abbrucharbeiten kamen für die Öffentlichkeit überraschend. Bürgerinnen und Bürger konfrontieren uns Stadtratsmitglieder seitdem mit Nachfragen zu den Hintergründen und zum weiteren Vorgehen. Aus diesem Grund ist es geboten, die städtischen Gremien rasch über den Stand aus Sicht der Verwaltung zu informieren.