Die CSU-Stadtratsfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die aktuellen Beschlüsse des Stadtrats, die entscheidende Impulse für den dringend benötigten Wohnungsbau in Augsburg setzen. Mit der Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses III, der neuen Stellplatzsatzung sowie der erstmaligen Spielplatzsatzung werden zentrale Hürden für Investoren abgebaut und gleichzeitig soziale und städtebauliche Standards modernisiert. Für die Koalitionspartner ist klar: Augsburg braucht neuen, bezahlbaren Wohnraum – und dafür werden jetzt weitere Erleichterungen geschaffen.

Fortschreibung Grundsatzbeschluss III: Mehr Flexibilität für Investoren, mehr Planungssicherheit für die Stadt

Mit der temporären Aussetzung des bisherigen Veräußerungsmodells und der Einführung flexibler Alternativen (u.a. Andienungs-, Wohnungsankaufs- und Bindungsmodell Plus) reagiert die Stadt auf die schwierige Marktlage. Die neuen Regelungen ermöglichen es Investoren, geförderten Wohnungsbau auf verschiedene Weise umzusetzen – und das mit verbindlichen Umsetzungsfristen und klaren Spielregeln. Auch die Grünflächenquote wurde praxistauglich angepasst, was die Planung vereinfacht.

„Wir als CSU haben uns früh und konsequent für eine Weiterentwicklung des Grundsatzbeschlusses III eingesetzt. Die neuen Modelle bieten mehr Flexibilität und lösen die festgefahrenen Strukturen des bisherigen Veräußerungsmodells auf. Gleichzeitig bleiben wir dem Ziel treu, bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Mit klaren Fristen, mehr Auswahlmöglichkeiten für Investoren und praxisnahen Regelungen schaffen wir Planungssicherheit für alle Beteiligten – und sorgen dafür, dass Projekte nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern“, so CSU-Fraktionsvorsitzender Leo Dietz.

Peter Rauscher, Vorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion: “Wir setzen auf Lösungen, die den sozialen Anspruch nicht aufweichen, sondern endlich umsetzbar machen. Deswegen haben wir uns dafür stark gemacht, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern und begrüßen die heute beschlossene Anpassung der Rahmenbedingungen. Am festgelegten Anteil von sozialgebundenem Wohnraum wird nicht gerüttelt, aber das Veräußerungsmodell, das in der Praxis Bauvorhaben verkompliziert hat, wird ausgesetzt. Die Umsetzung geförderter Wohnbauprojekte kann außerdem nicht mehr auf unbestimmte Zeit verschoben werden, sondern muss fristgerecht erfolgen. Besonders begrüßen wir, dass auch Modelle u.a. für Genossenschaften vorgesehen sind, die innovative Wohnformen realisieren wollen, auf dem freien Markt aber keine geeigneten Flächen finden. Im Rahmen des ‘Andienungsmodells’ kann die Stadt Grundstücke erwerben, die sie dann weiterreicht – z.B. als Konzeptvergabe.”

Neue Stellplatzsatzung: Mehr Gestaltungsfreiheit, weniger Flächenverbrauch

Die Koalitionspartner unterstützen die neue Stellplatzsatzung und halten an dem Ziel fest, Mobilität im Neubau nachhaltig und praxistauglich zu organisieren. Die Neufassung passt das städtische Regelwerk an die geänderte Bayerische Bauordnung an und ermöglicht künftig flexiblere Lösungen – insbesondere in der Innenstadt. Durch reduzierte Stellplatzanforderungen bei guter ÖPNV-Anbindung und entsiegelten Innenhöfen wird Wohnungsbau attraktiver, nachhaltiger und wirtschaftlicher.

„Die neue Stellplatzsatzung ist ein echter Meilenstein für eine moderne Stadtentwicklung. Sie bringt nicht nur mehr Flexibilität für Bauherren, sondern ist auch ein Gewinn für das Stadtklima. Wenn wir beispielsweise bei Innenhofentsiegelungen weniger Stellplätze vorschreiben, gewinnen wir Grünflächen zurück und senken gleichzeitig die Baukosten. Das fördert den Wohnungsbau in der Innenstadt – genau dort, wo wir ihn brauchen. Ich freue mich, dass viele Vorschläge aus dem Dialog mit der Immobilienwirtschaft in die Satzung eingeflossen sind“, erklärt CSU-Stadtrat Peter Uhl, Sprecher im Bauausschuss.

Dr. Deniz Anan, stellvertretender Vorsitzender und mobilitätspolitischer Sprecher der Grünen Stadtratsfraktion: “Das sogenannte ‘Modernisierungsgesetz’ nimmt uns Kommunen Handlungsspielräume. Wir können im Neubau nun nicht mehr für Parkplätze für Menschen mit Behinderung oder Abstellflächen für Lastenräder sorgen. Das ist wirklich schade! Die neue Stellplatzsatzung ist dennoch das Beste, was die Verwaltung unter den gegebenen Umständen ausarbeiten konnte. Wir sind sehr froh darüber, dass es – wie von uns 2021 durchgesetzt – bei einer hohen Zahl an Fahrradstellplätzen bleibt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende.”

Spielplatzsatzung: Familienfreundliche Stadtentwicklung verbindlich machen

Mit dem erstmaligen Erlass einer Spielplatzsatzung sichert Augsburg künftig auch bei Neubauprojekten mit mehreren Wohneinheiten die wohnortnahe Versorgung mit Spielmöglichkeiten. Die Koalitionspartner sehen darin ein wichtiges Zeichen für Familienfreundlichkeit und Lebensqualität in wachsenden Quartieren.

„Kinder brauchen Raum zum Spielen – und zwar nicht irgendwann, sondern gleich beim Einzug in ein neues Wohngebäude. Die neue Spielplatzsatzung stellt sicher, dass künftig bei allen größeren Bauvorhaben Spielmöglichkeiten verbindlich eingeplant werden. Das ist gut für Familien und ein wichtiges Zeichen für eine soziale und kinderfreundliche Stadtentwicklung. Gerade in verdichteten Stadtteilen ist es essenziell, dass Spielplätze nicht irgendwo am Stadtrand entstehen, sondern dort, wo die Familien leben“, betont die stellv. Fraktionsvorsitzende Ruth Hintersberger, familienpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion.

Verena von Mutius-Bartholy, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion: “Gute, wohnortnahe Spielplätze sind ein Qualitätsmerkmal für die Familienstadt Augsburg. Deshalb begrüßen wir die neue Spielplatzsatzung, die für alle Gebäude ab sechs Wohneinheiten einen Spielplatz inklusive Unterhalt vorsieht. Dabei ist es nicht damit getan, irgendwo auf dem Grundstück ein Miniatur-Klettergerüst aufzustellen und ein paar Kilo Sand aufzuschütten. Der Spielplatz soll unter anderem sonnig und windgeschützt sein, schattenspendende Elemente enthalten und muss auch im Hinblick auf die Gestaltung bestimmte Anforderungen erfüllen. Die neue Satzung fordert genau das ein. Gut so!”

 

Beteiligte Personen