Status: Bericht erstellt, Monitoringsystem steht noch aus | Antwort Referat 3 vom 20.09.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im November 2011 wurde im Jugendhilfeausschuss der Bericht des Institutes für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. zur „Ermittlung des Betreuungsbedarfes in der Stadt Augsburg sowie Begleitung der Erstellung des Konzeptes Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Förderung der Elternkompetenz“ zustimmend zur Kenntnis genommen.

Seither gab es unserer Kenntnis nach zwar immer wieder Berichte zum Thema, wie beispielsweise im Februar 2012 zur Krippenausbauplanung – Investitionsprogramm 2008 – 2013 und im November 2014 zum Stufenausbauplan 2009 – 2014 für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Auch gab es im März 2015 einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung von 2011. Dabei ging es allerdings nicht um den quantitativen Betreuungsbedarf, sondern um die Umsetzung der qualitativen Handlungsempfehlungen.

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung von 2011 wird ein prognostizierter Bedarf an Betreuungsplätzen für u3-Jährige, für 3- bis 6-Jährige und für 6-10-Jährige bis zum Jahr 2025 errechnet. Dabei wird im Bericht selbst darauf hingewiesen (Seite 11 und 15 der Kurzfassung), dass die ermittelten Ausbauziele einer regelmäßigen Anpassung bedürfen und dass empfohlen wird, ein kontinuierliches Monitoringsystem einzuführen und die Bedarfsquote regelmäßig zu aktualisieren und dabei die bedarfsanerkannten Platzzahlen und den Korrekturfaktor im Rahmen der jährlichen Fortschreibung anzupassen.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung berichtet über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Institutes für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. insbesondere im Hinblick auf den Ausbaubedarf der Betreuungsangebote. Dabei ist insbesondere auch darauf einzugehen,
  2. a) ob es ein kontinuierliches Monitoringsystem und eine jährliche Fortschreibung der bedarfsanerkannten Platzzahlen für die Kinderbetreuung der u3-Jährigen, der 3- bis 6-Jährigen und der 6-10-Jährigen wie es vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vorgeschlagen wurde, gibt.
  3. b) wie andere Kommunen Bedarfsplanung und Monitoring handhaben.
  4. Sollte bis dato kein Monitoringsystem und keine Bedarfsplanung bei der Stadtverwaltung eingerichtet worden sein, beantragen wir, ein entsprechendes Monitoringsystem einzurichten und die Bedarfsplanung in einer jährlichen Fortschreibung anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                        Stephanie Schuhknecht                       Cemal Bozoğlu
Fraktionsvorsitzende       stellv. Fraktionsvorsitzende                stellv. Fraktionsvorsitzender

Antje Seubert                                                 Verena von Mutius
Mitglied im Bildungsausschuss          Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Beteiligte Personen