Status: in Bearbeitung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die öffentliche Hand ist, nach in Kraft treten des Behindertengleichstellungsgesetzes im vergangenen Jahr, dazu verpflichtet relevante Inhalte von Webseiten, für die Teilhabe wichtige Inhalte, Informationen aus der Verwaltung mit Gebärdensprache und Leichte Sprache vorzuhalten. Dazu wird dementsprechend qualifiziertes Personal benötigt. Die Stadt Augsburg sollte hier gerade in Hinblick auf unser Label „Augsburg inklusiv“ eine Vorreiterrolle und eine Vorbildfunktion für andere Städte und Kommunen einnehmen.
Daher beantragen CSU und Bündnis 90/Die Grünen:
Begründung:
Zu 1. & 2.: Die öffentliche Hand wird in Zukunft immer Leichte Sprache Kompetenz (Übersetzer/in und Prüfer/in) benötigen. Leichte Sprache wird Normalität in der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger/innen werden.
Die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache ist stets eine Teamarbeit aus Übersetzer/in und Prüfer/in. Der Ablauf geschieht dabei folgendermaßen:
Der Referent/die Referentin entscheidet darüber, welche Texte für die Augsburger Bürger/innen von so hoher Relevanz sind, dass diese auch in Leichter Sprache zugänglich sein sollen. Diese Texte werden dann zur Übersetzung an den jeweiligen Beauftragten/Beauftragte für Leichte Sprache, der/die die Fortbildung zum Übersetzer durchlaufen hat, freigegeben und übersetzt.
Zu 3.: Die Erfahrung der Pandemie hat gezeigt, wie notwendig die Gebärdendolmetschung ist, um gehörlose Mitbürger/innen zu erreichen und sie zu informieren. Mittlerweile sollte es Standard sein, dass Pressekonferenzen, Bürgerversammlungen, Veranstaltungen, Preisverleihungen durch Gebärdensprachdolmetscher/innen barrierefrei zugänglich sind. Ebenso sollten unsere öffentlichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen zukünftig durch Gebärdensprachdolmetscher barrierefrei zugänglich sein. Dies bedeutet auch eine Willkommensgeste für die Gehörlosencommunity in der Stadtgesellschaft sowie eine Wertschätzung und Normalität.
Mit freundlichen Grüßen