Status: beantwortet

ANTWORT DES Hauptamtes VOM 08.05.2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

§5 a (neue Fassung) der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien sieht infolge der Änderung vom 04.05. dieses Jahres die Bestellung von Beauftragten des Stadtrats für bestimmte Themenbereiche vor. Details zur konkreten Ausgestaltung dieser Positionen wurden jedoch auch auf Nachfrage bislang nicht benannt. Insbesondere das  Verhältnis der Beauftragten zu den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern und der Stadtverwaltung, aber auch zu anderen Funktionen, die Stadträte einnehmen, wie zum Beispiel Verwaltungsbeiräte, erscheint derzeit unklar.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

  1. Wie erfolgte die Auswahl der in § 5a n.F. Abs. 2 GeschO benannten Themenbereiche und wieso sind für Themenbereiche, die ebenfalls als besonders wichtig zu erachten sind (z.B. Wohnen, Migration/Integration/Interkulturelles oder Gender/Queer), keine Beauftragten vorgesehen ?
  2. Wie erfolgt die Bestellung genau? Ist eine Bestellung nach dem Verhältnis der gewählten Fraktionsstärke im Stadtrat vorgesehen?
  3. Sind die Beauftragten weisungsbefugt? Können sie abgewählt bzw. abgesetzt werden?
  4. Welche Kosten sind insgesamt für die Stadt mit Beauftragten verbunden (Aufwandsentschädigung etc.)?
  5. Ist mit dieser Rolle eine personelle Unterstützung verbunden? Wenn ja, in welchem Umfang soll diese Zuarbeit erfolgen und welche Kosten werden dadurch ausgelöst?
  6. Wie grenzen sich Beauftragte zu den Verwaltungsbeiräten ab?
  7. Wie grenzen sich Beauftragte zu der in der Geschäftsordnung der Stadt Augsburg unter §16 festgelegten Rolle der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin bei repräsentativen Aufgaben (wie Grußworten) ab?
  8. Ist die Position eines bzw. einer Beauftragten mit dem Amt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin vereinbar?

Begründung:

Die von der Stadtratsmehrheit beschlossene neue Einrichtung der Beauftragten wirft Fragen hinsichtlich der konkreten Aufgabenverteilung, der strukturellen Einbindung sowie der personellen und finanziellen Auswirkungen auf. Aus Sicht der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Schaffung dieser zusätzlichen Funktionen und Strukturen. Die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen dienen der Vorbereitung der Diskussion in der neu einzurichtenden Kommission zur Geschäftsordnung der städtischen Kollegien.

Mit freundlichen Grüßen

Beteiligte Personen