Status: beantwortet
ANTWORT DES Hauptamtes VOM 08.05.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
§5 a (neue Fassung) der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien sieht infolge der Änderung vom 04.05. dieses Jahres die Bestellung von Beauftragten des Stadtrats für bestimmte Themenbereiche vor. Details zur konkreten Ausgestaltung dieser Positionen wurden jedoch auch auf Nachfrage bislang nicht benannt. Insbesondere das Verhältnis der Beauftragten zu den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern und der Stadtverwaltung, aber auch zu anderen Funktionen, die Stadträte einnehmen, wie zum Beispiel Verwaltungsbeiräte, erscheint derzeit unklar.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:
Begründung:
Die von der Stadtratsmehrheit beschlossene neue Einrichtung der Beauftragten wirft Fragen hinsichtlich der konkreten Aufgabenverteilung, der strukturellen Einbindung sowie der personellen und finanziellen Auswirkungen auf. Aus Sicht der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Schaffung dieser zusätzlichen Funktionen und Strukturen. Die Antworten auf die aufgeworfenen Fragen dienen der Vorbereitung der Diskussion in der neu einzurichtenden Kommission zur Geschäftsordnung der städtischen Kollegien.
Mit freundlichen Grüßen