Die GRÜNE Stadtratsfraktion nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass ihr Antrag zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung am 11. Dezember in der Sitzung des Stadtrats nicht beraten, sondern in den Fachausschuss Ende Februar 2026 geschoben wird. Der akute Wohnungsmangel verlangt schnelles Handeln, was sich auch in der geltenden Beschlusslage seit 2020 widerspiegelt. Statt den dort beschlossenen Auftrag in den letzten fünf Jahren zu erfüllen, eine Zweckentfremdungssatzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, hat die Sozialverwaltung die Sache auf die lange Bank geschoben.
Diese Verschleppungstaktik ist auch deshalb nicht hinzunehmen, weil die in Augsburg gravierende Wohnraummangellage durch das aktuelle Gutachten des Pestel Instituts zur Wohnraummangellage („Pestel-Wohnmonitor 2024“) nachgewiesen ist. Die GRÜNEN fordern deshalb auch, dass dieses Gutachten umgehend veröffentlicht wird. Es bildet die zentrale Grundlage für den Erlass einer rechtssicheren Zweckentfremdungssatzung.
Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender: „Augsburg braucht eine klare Linie im Wohnraumschutz. Wenn Wohnungen über lange Zeit leer stehen, nicht genehmigt gewerblich genutzt oder dauerhaft als Ferienunterkünfte vermietet werden, verschärft das die Lage für alle, die dringend ein bezahlbares Zuhause suchen. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt, sondern Voraussetzung für soziale Teilhabe. Die Stadt muss sicherstellen, dass bestehender Wohnraum seinem eigentlichen Zweck dient: Menschen ein Zuhause zu geben. Jetzt auf Grund unseres Antrages eine Befassung im Sozialausschuss in Aussicht zu stellen wird der Dringlichkeit des Themas nicht gerecht. Dadurch wird das Vorhaben weiter von der Mehrheit des Stadtrates auf die lange Bank geschoben. Das erstaunt uns um so mehr weil in der Stadtgesellschaft die Notwendigkeit von vielen gefordert wird und andere Kommunen mit positiven Beispiel vorangehen. Die Satzung würde der Stadt ein wirksames Werkzeug in die Hand geben, um Druck auszuüben, wenn Wohnraum dem Markt entzogen wird.“
Dr. Stefan Wagner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Das bestehende städtische Leerstandsmanagement leistet engagierte und wichtige Arbeit, stößt aber ohne rechtsverbindliche Regelungen an deutliche Grenzen. Bereits 2023 waren über 100 Leerstände gemeldet, in Bearbeitung oder ohne Ergebnis abgeschlossen. Eine Zweckentfremdungssatzung würde es der Stadt ermöglichen, Leerstand, gewerbliche Umnutzungen und dauerhafte Kurzzeitvermietungen verbindlich zu prüfen und – wenn nötig – einzuschreiten. Das Pestel-Gutachten stellt die dramatische Wohnraummangellage deutlich heraus und liefert die Grundlage zum rechtssicheren Erlass einer Zweckentfremdungssatzung. Augsburg hätte dieses wirksame Instrument nun endlich einführen müssen, wie es viele andere Städte bereits erfolgreich getan haben. Angesichts der Dramatik auf dem Mietwohnungsmarkt kann sich Augsburg eine rein politisch motivierte Abwehrhaltung nicht mehr länger leisten.“