Im heutigen Umweltausschuss wurde eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Nach der neuen Fassung sind nun auch Beisetzungen im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen erlaubt.

Vorausgegangen war dieser Neuerung eine Änderung der bayerischen Bestattungsordnung, die zum 1. April 2021 die Sargpflicht außer Kraft setzte. Seither sind für Angehörige muslimischen Glaubens auch Erdbestattungen nach islamischer Tradition möglich, wenn dies in kommunalen Friedhofssatzungen so geregelt wird. Die Fraktionen von GRÜNEN und CSU des Augsburger Stadtrats haben daraufhin umgehend einen Antrag für eine entsprechende Anpassung der Augsburger Friedhofssatzung eingereicht.

Peter Rauscher, Vorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion, freut sich über diese Entwicklung: „Es ist ein wichtiges Zeichen für Akzeptanz und Wertschätzung, dass wir endlich auch die Bestattungsrituale unserer muslimischen Mitbürger*innen berücksichtigen. Jede*r soll selbst entscheiden dürfen, wie er / sie beigesetzt werden möchte! Für Augsburger*innen muslimischen Glaubens kann so auch ihre letzte Heimat in unserer Stadt sein.

Dass Erdbestattungen in Augsburg nun möglich sind, ist für uns GRÜNE Ausdruck einer vielfältigen Begräbniskultur, die sich übrigens auch in unseren Bemühungen niederschlägt, einen geeigneten Waldfriedhof-Standort zu finden und damit dem Wunsch vieler Menschen nach einer Bestattung unter Bäumen in freier Natur zu entsprechen. Die Augsburger Stadtgesellschaft ist divers. Es ist also nur folgerichtig, diese Diversität auch in den letzten Ruhestätten abzubilden!“

Der CSU-Fraktionsvorsitzende Leo Dietz sieht in der neuen Verordnung einen Mehrwert für die gesamte Stadtgesellschaft: „Muslime sind nach den christlichen Glaubensgemeinschaften die zweitgrößte religiöse Gruppe in Augsburg. Es ist wichtig und richtig, dass die zahlreichen Angehörigen des muslimischen Glaubens als gleichberechtigter Teil der Stadtgesellschaft ihre Verstorbenen nach ihren eigenen Vorstellungen pietätvoll verabschieden können – was konkret bedeutet: ohne Sarg in ein weißes Tuch gehüllt. Damit die Aufhebung der Sargpflicht keine Konflikte produziert, regelt unsere neue Friedhofssatzung auch die genauen Rahmenbedingungen für Erdbestattungen. So wird u.a. geregelt, dass der Transport des Leichnams auf dem Friedhofsgelände weiterhin im Sarg erfolgen muss. So ist z.B. exakt festgelegt, wann, wie lange, in welcher Form und unter welchen Bedingungen Nachbargräber im Zuge der Beisetzung in Anspruch genommen werden dürfen, sofern ein Platzmangel entsprechende Maßnahmen erforderlich macht.“

Beteiligte Personen