Status: in Bearbeitung

Antwort der Oberbürgermeisterin vom 12.09.2022

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

dem direkten, diskursiven Austausch zwischen allen Augsburger Bürger*innen und der Stadtregierung kommt gerade in Krisenzeiten eine hohe Bedeutung zu. Zum einen beschäftigen die Corona-Pandemie und Klimakrise die Stadtgesellschaft, zum anderen gibt es Diskussionsbedarf zu kleineren, aber ebenfalls wichtigen Themen, die neben den großen nicht vernachlässigt werden dürfen. Für einen solchen Austausch gibt es neben anderen Bürger*innenbeteiligungsformaten in Augsburg derzeit zwei offizielle Gesprächsformate: 1. die einmal jährlich stattfindende “Bürgerversammlung” mit der Oberbürgermeisterin, bei der Bürger*innen auch Anträge stellen können, die daraufhin im Stadtrat behandelt werden und die daher die Stellung eines Gemeindeorgans haben. 2. die “Stadtteilgespräche”, in denen Bürger*innen viermal pro Jahr in vier unterschiedlichen Regionen des Stadtgebiets ihre Fragen und Anliegen an die gesamte Stadtregierung richten können.

Beide Formate zielen darauf ab, mit den Augsburger*innen ins Gespräch zu kommen und die Ideen, Einwände, Bedürfnisse und Wünsche der Bürger*innen in die Stadtpolitik einzubeziehen. Wie im Stadtrat im Dezember 2021 beschlossen, soll die Verwaltung “ein Konzept für die Bürgerversammlungen unter Berücksichtigung der weiteren Bürgerbeteiligungsformate” vorlegen. Hierbei sollte der Fokus auf die Quartiere gelegt werden, vor allem, um mehr Zeit auf konkrete Projekte, Details und Anliegen im jeweiligen Sozialraum und in der Nachbarschaft richten zu können. 

Daher stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Format “Bürgerversammlung” dahingehend zu ändern, dass es mit dem Format “Stadtteilgespräche” zusammengeführt wird. Ziel soll ein Format sein, das dreimal im Jahr in verschiedenen Augsburger Stadtteilen stattfindet. Dabei soll folgende Konzeption gelten: 
    1. Es soll erstens einen Teil beinhalten, der den bisherigen “Stadtteilgesprächen” entspricht, mit Beteiligung des gesamten Stadtregierungsteams sowie Thementischen für den informellen Austausch, damit Bürger*innen Detailfragen im direkten Gespräch mit dem/der zuständigen Referenten*in klären können. 
    2. Zweitens soll die nach der Gemeindeordnung vorgesehene Bürgerversammlung auf Stadtteilebene stattfinden. Hierbei soll überlegt werden diese nach Art. 18 Abs. 1 S.2 GO auf einen Teil des Gemeindegebietes zu beschränken. 
    3. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermöglichen, dass aus zeitlichen Gründen nicht besprochene Fragen innerhalb einer zu setzenden Frist schriftlich eingereicht werden können.

Begründung:

Statt zwei parallel laufenden Gesprächsformaten zwischen Bürger*innen und Stadtregierung sollte aus Effizienz- und Effektivitätsgründen ein Format angeboten werden, das die Vorteile von “Bürgerversammlung” und “Stadtteilgesprächen” in sich vereint. Dadurch werden Doppelstrukturen vermieden und gleichzeitig die Transparenz erhöht. Mehrere Gespräche pro Jahr in den Stadtteilen ermöglichen einen nachhaltigen, intensiveren Dialog, um sich zu konkreten Anliegen und stadtteilbezogenen Themen zu verständigen. Bei einem stadtteilbezogenen Gesprächsformat erhöht sich die Chance, auch mehr beteiligungsferne Gruppen und damit einen breiteren Interessenaustausch zu erreichen. Dazu sollen zudem unterschiedliche Zeiten wie z.B. am Samstagvormittag angeboten werden, um möglichst vielen Bürger*innen das Angebot zugänglich zu machen.  

Das entscheidende Instrument der Antragstellung an den Stadtrat bleibt gemäß Bayerischer Gemeindeordnung erhalten. Durch die Anwesenheit aller Referent*innen ergibt sich im informellen Teil die Gelegenheit für den direkten Austausch in den einzelnen Fachbereichen, um kleinere Fragen unkompliziert zu klären. Im Plenum bleibt so mehr Zeit, um Fragen und Anregungen im formellen, öffentlichen Rahmen sachkundig und genauer mit den Mitgliedern der Stadtregierung zu besprechen.

 

Beteiligte Personen