Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sitzung des Bauausschusses am 07.05.2015 wurde vom Ausschuss zugestimmt, dass zukünftig durch Außenbewirtungsflächen kein Stellplatzbedarf mehr ausgelöst wird, egal inwieweit die Außenfläche die Innenfläche überschreitet. Die hierfür nötige Überarbeitung der Satzung und die Streichung der entsprechenden Zeile in der Stellplatzsatzung (Anlage 2 Punkt 6.3) wird momentan von der Verwaltung für die Beschlussfassung im Herbst im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung vorbereitet.

Wird die Satzung entsprechend geändert, fällt nicht nur die Stellplatzpflicht weg, sondern damit auch die Ausgleichszahlungen, die bisher in verdichteten Gebieten gezahlt wurden bzw. gezahlt werden mussten. Gleichzeitig fällt auf, dass die bisher fälligen Gebühren für eine Sondernutzung als Außenbewirtungsfläche mit 3,-€ bzw. 3,50€ pro qm und Monat sehr moderat sind. Wir stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie hoch waren durchschnittlich jährlich in etwa die Einnahmen aus der Stellplatzablöse von Gastronomiebetrieben, die diese für ihre Außenbewirtungsfläche zahlen mussten?
  2. Wie hoch sind durchschnittlich jährlich in etwa die Einnahmen, die aufgrund der Satzung über Straßensondernutzungen (§7 Abs. 2 bzw. Gebührentarif 10.1 und 10.2) von Gastronomiebetrieben für Außenbewirtungsflächen erhoben werden? Wie viele Betriebe bezahlen insgesamt diese Gebühren? Wieviel bezahlt der Betrieb mit der höchsten Gebührenbelastung?

Mit freundlichen Grüßen

Cemal Bozoğlu
Stadtrat

Beteiligte Personen