Status: nicht erledigt | Antwort des Oberbürgermeisters vom 10.09.2015 (pdf)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach der Kommunalwahl 2014 haben alle gewählten Stadträtinnen und Stadträte eine Broschüre mit dem Titel „Merkblatt für kommunale Mandatsträger“ erhalten. U.a. finden sich dort Ausführungen zu „Korruptiven Verhaltensweisen und deren Ahndung“. Jedem Gemeinderatsmitglied wird hier „zur Vermeidung einer etwaigen Strafbarkeit oder auch nur des Verdachts der Korruption“ u.a. geraten „kein Geld, unangemessene Sachgeschenke oder sonstige unangemessene Vorteile anzunehmen, die aufgrund der Mitgliedschaft im Gemeinderat angeboten werden.“
Auf einer heraustrennbaren Seite der Broschüre sollte jedes Gemeinderatsmitglied eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Regelungen zur Korruptionsbekämpfung unterzeichnen und sich verpflichten korruptives Verhalten zur Anzeige zu bringen.
Nachdem den Mitgliedern des Augsburger Stadtrates erfahrungsgemäß zahlreiche Sachgeschenke allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft angeboten werden, stellt sich die Frage nach deren Angemessenheit. Wir stellen daher folgende
Anfrage
Gibt es eine klare Definition, was ein unangemessenes Sachgeschenk oder ein sonstiger unangemessener Vorteil ist?
Konkret möchten wir eine Beurteilung der im Folgenden aufgezählten Sachgeschenke (Gratiskarten, Vergünstigungen usw.), die Mitglieder des Stadtrats regelmäßig angeboten bekommen, dahingehend, ob diese im Sinne eines korruptiven Verhaltens als angemessen zu betrachten sind oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Christian Moravcik Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Cemal Bozoglu Verena von Mutius Dr. Pia Haertinger Antje Seubert
Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadträtin