Status: in Bearbeitung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Augsburg ist eine vielfältige Stadt, in der wir unsere Diversität zu schätzen wissen und wir uns gegen jegliche Diskriminierung stellen. Um bei Ausgrenzungserfahrungen Hilfestellungen zu bieten, wurde bereits die Antidiskriminierungsstelle geschaffen. Jeglicher Herabsetzung aufgrund von körperlichen oder persönlichen Merkmalen treten wir als Stadt Augsburg entschieden entgegen. Dies umfasst auch Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlecht. Um solche Diskriminierung zu verhindern, muss die Stadtverwaltung bei der eigenen Kommunikation anfangen.

Seit dem 1. August 2001 haben homosexuelle Paare auch in Deutschland die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Durch den Bundestagsbeschluss am 30.06.2017 dürfen seit dem 1.10.2017 auch nicht-heterosexuelle Paare von ihrem Recht auf Eheschließung Gebrauch machen.

Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die im Personenstandsrecht vorgesehene Differenzierung, die lediglich zwei positive Geschlechtseinträge vorsah („weiblich“ oder „männlich“), nicht verfassungskonform sei. Mit Wirkung zum 22.12.2018 verabschiedete der Bundestag daraufhin das „Gesetz zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben“, dass nun sowohl die dritte positive Eintragung „divers“ wie auch die vierte Möglichkeit „keine Angabe“ ermöglicht.

Mittlerweile – 19 bzw. drei Jahre später – sollte dieses Gesetz eigentlich umfassend umgesetzt und sollten diese Optionen überall aufgeführt sein. Es gibt aber sicherlich noch Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung und der Tochtergesellschaften, in denen die Umsetzung noch nicht vollends vollzogen wurde. Diskriminierung geschieht nicht immer vorsätzlich, doch muss sie in unserer Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften bewusst und planvoll vermieden werden. Unsensibles und ggf. diskriminierendes Handeln, wie beispielsweise die Ansprache einer Person mit der falschen Anrede, resultierend aus der Annahme, dass deren Partner*in in einer heterosexuellen Partnerschaft lebt, oder die Anrede “Sehr geehrte Frau…”, wenn die besagte Person sich als “divers” identifiziert, darf nicht vorkommen.

Daher stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende

Anfrage:

  • Wie wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 3. Geschlechtseintrag im Hoheitsbereich der Stadt Augsburg, d.h. auch in städtische Gesellschaften, umgesetzt? Gibt es neben der 3. Geschlechtsauswahl „divers“ auch die vierte Möglichkeit („keine Angabe“) um eine diskriminierungsfreie Behandlung aller geschlechtlicher Identitäten zu ermöglichen?
  • Wie wurde die Umsetzung im IT-Wesen (zentral und dezentral) vorgenommen bzw. wie ist diese Umsetzung geplant?
  • Welche weiteren Änderungen sind erforderlich und wie können diese umgesetzt werden (z.B. Ausstattung mit geschlechtsneutralen Toiletten)?
  • Wie wird sichergestellt, dass in Anschreiben der Stadt Augsburg korrekte Pronomen und Anreden benutzt werden (bspw. eglassen der Anreden bei Personen, die sich nicht im binären System identifizieren können oder wollen)?

Die hier zu erstellende Übersicht kann auch der gegenseitigen Unterstützung dienen, in dem Best-Practice-Beispiele als Anregung oder Blaupause genutzt werden können.

 

 

Beteiligte Personen