Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Stadt Augsburg hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Konzept zur Entwicklung der Bedarfsdeckung rechtlicher Betreuungen zu erstellen. Das mit der BSV/24/11527 vorgelegte Konzept basiert auf einer Prognose der Entwicklungen im Bereich der Berufsbetreuungen und der Zahl der zu Betreuenden für die Zeit bis zum Jahr 2032. Es sieht eine deutliche Erhöhung der von der Stadt Augsburg zu finanzierenden Anzahl der Vereinsbetreuenden bei zwei Augsburger Betreuungsvereinen für den Zeitraum 2025 bis 2029 sowie der Personalressourcen in der Sachbearbeitung der Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie für den Zeitraum 2024 bis 2030 vor.

Mit der BSV/24/11527 werden damit bis in die Jahre 2029 bzw. 2030 hinein verbindliche Festsetzungen der zu schaffenden Anzahl der Vereinsbetreuenden und der zusätzlichen Personalstellen in der Sachbearbeitung der Betreuungsstelle getroffen. Auch wenn die damit für die Jahre 2027 bis 2030 einzusetzenden Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt der Veranschlagung dieser Mittel in den Folgehaushalten stehen, so führt die BSV/24/11257 dennoch zu einer im Grundsatz bindenden Verpflichtung der Stadt Augsburg bis in das Jahr 2030 hinein. Dies hat zur Folge, dass in der Zukunft nicht mehr über den Grund der Mittelverwendung, sondern nur noch über deren haushaltsrechtliche Bereitstellung zu entscheiden ist. Dies führt zu einer nicht gerechtfertigten sozialpolitischen und auch haushaltsrechtlichen Vorfestlegung der Stadt Augsburg über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, die allein auf einer Prognoseentscheidung beruht, deren Eintritt zu gegebener Zeit neu zu prüfen ist.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag zu der BSV/24/11527 – Betreuungsstelle der Stadt Augsburg; Konzeption zur langfristigen Entwicklung der Bedarfsdeckung rechtlicher Betreuungen:

  1. unverändert
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf und der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2025/2026, die Anzahl der Vereinsbetreuenden bei den Betreuungsvereinen des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Augsburg und des Caritasverbands für die Stadt und den Landkreis Augsburg e.V. entsprechend des prognostizierten Bedarfs zunächst nur für die Jahre 2025 und 2026 Die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Betreuungsvereinen sind zu verhandeln und abzuschließen. Es sind in den Jahren 2025 und 2026 jeweils zwei Vereinsbetreuende in Vollzeit je Betreuungsverein zu schaffen. Die Personal- und Sachstellen dieser neu entstehenden Stellen gekürzt um die Einnahmen für die Führung von Betreuungen entsprechend § 8 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) sind dabei durch die Stadt Augsburg zu tragen.
  3. Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden im Amt für Kinder, Jugend und Familie absehbar zusätzliche Personalressourcen benötigt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie geht davon aus, dass eine zusätzliche halbe Stelle (50 %-Vollzeitäquivalente) in der Verwaltung sowie eine Vollzeitstelle im Jahr 2024 und eine halbe Planstelle (50 %-Vollzeitäquivalente) im Jahr 2026 in der Sachbearbeitung der Betreuungsstelle erforderlich sind. Die Verwaltung wird beauftragt, den genauen Bedarf zu ermitteln und – soweit geboten – den zuständigen Gremien die Einrichtung entsprechender Personalstellen vorzuschlagen. Bis zur Bereitstellung der benötigten Personalressourcen kann der Vollzug der Ziffer 3. dieses Beschlusses nicht umgesetzt werden.
  4. unverändert
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsprognose für den Zeitraum 2027 bis 2032 fortlaufend zu überprüfen und im Jahr 2026 einen Bericht vorzulegen, wie sich die Situation der rechtlichen Betreuung zu diesem Zeitpunkt darstellt und ob ein geringerer, gleichbleibender oder ggf. erhöhter Bedarf für die Bedarfsdeckung rechtlicher Betreuungen durch die Stadt Augsburg besteht.

Begründung:

Wie einleitend dargelegt, führt die geplante BSV/24/11527 zu einer langfristigen sozialpolitischen und haushaltsrechtlichen Bindung der Stadt Augsburg im Bereich des rechtlichen Betreuungswesens, obwohl sie auf einer reinen Prognosebewertung basiert, deren Parameter sich in den nächsten Jahren ändern und anders entwickeln können. Es besteht daher kein Grund für eine langfristige Bindung angesichts der aktuell und absehbar auch künftig stark eingeschränkten Haushaltslage. Die Beschlussfassung kann insbesondere auch den negativen Effekt auslösen, dass die verantwortlichen Stellen sich in dem System der von der Stadt Augsburg finanzierten Berufsbetreuung durch Betreuungsvereine einrichten, ohne die Möglichkeiten der verstärkten Akquise und Schulung ehrenamtlich und hauptamtlich tätiger Betreuender auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Beteiligte Personen