Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Stadt Augsburg hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Konzept zur Entwicklung der Bedarfsdeckung rechtlicher Betreuungen zu erstellen. Das mit der BSV/24/11527 vorgelegte Konzept basiert auf einer Prognose der Entwicklungen im Bereich der Berufsbetreuungen und der Zahl der zu Betreuenden für die Zeit bis zum Jahr 2032. Es sieht eine deutliche Erhöhung der von der Stadt Augsburg zu finanzierenden Anzahl der Vereinsbetreuenden bei zwei Augsburger Betreuungsvereinen für den Zeitraum 2025 bis 2029 sowie der Personalressourcen in der Sachbearbeitung der Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie für den Zeitraum 2024 bis 2030 vor.
Mit der BSV/24/11527 werden damit bis in die Jahre 2029 bzw. 2030 hinein verbindliche Festsetzungen der zu schaffenden Anzahl der Vereinsbetreuenden und der zusätzlichen Personalstellen in der Sachbearbeitung der Betreuungsstelle getroffen. Auch wenn die damit für die Jahre 2027 bis 2030 einzusetzenden Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt der Veranschlagung dieser Mittel in den Folgehaushalten stehen, so führt die BSV/24/11257 dennoch zu einer im Grundsatz bindenden Verpflichtung der Stadt Augsburg bis in das Jahr 2030 hinein. Dies hat zur Folge, dass in der Zukunft nicht mehr über den Grund der Mittelverwendung, sondern nur noch über deren haushaltsrechtliche Bereitstellung zu entscheiden ist. Dies führt zu einer nicht gerechtfertigten sozialpolitischen und auch haushaltsrechtlichen Vorfestlegung der Stadt Augsburg über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, die allein auf einer Prognoseentscheidung beruht, deren Eintritt zu gegebener Zeit neu zu prüfen ist.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag zu der BSV/24/11527 – Betreuungsstelle der Stadt Augsburg; Konzeption zur langfristigen Entwicklung der Bedarfsdeckung rechtlicher Betreuungen:
Begründung:
Wie einleitend dargelegt, führt die geplante BSV/24/11527 zu einer langfristigen sozialpolitischen und haushaltsrechtlichen Bindung der Stadt Augsburg im Bereich des rechtlichen Betreuungswesens, obwohl sie auf einer reinen Prognosebewertung basiert, deren Parameter sich in den nächsten Jahren ändern und anders entwickeln können. Es besteht daher kein Grund für eine langfristige Bindung angesichts der aktuell und absehbar auch künftig stark eingeschränkten Haushaltslage. Die Beschlussfassung kann insbesondere auch den negativen Effekt auslösen, dass die verantwortlichen Stellen sich in dem System der von der Stadt Augsburg finanzierten Berufsbetreuung durch Betreuungsvereine einrichten, ohne die Möglichkeiten der verstärkten Akquise und Schulung ehrenamtlich und hauptamtlich tätiger Betreuender auszuschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen