Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Augsburg hat sich 2021 mit dem vom Stadtrat beschlossenen Klimaschutzkonzept dem Ziel verpflichtet, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Die Wärmeversorgung ist dabei ein neuralgischer Punkt, der laut Klimaschutzkonzept mit einem Wärmeversorgungskonzept angegangen werden muss. Sowohl die Umsetzung des Augsburger Klimaschutzkonzepts als auch die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes des Bundes von 2021 sind nur mit einer Wärmewende möglich, also mit der Umgestaltung der Wärmeversorgung von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen. Allein in Augsburg verbrauchen wir ca. 50 % unserer Endenergie in Form von Wärme, aber gerade mal 17 % stammen derzeit aus erneuerbaren Quellen. Um die Wärmewende voranzutreiben und so die Klimaziele zu erreichen, wurde zu Jahresbeginn 2024 auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft gesetzt, das jede Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet, einen Wärmeplan vorzulegen, der die lokalen Gegebenheiten aufzeigt und eine zuverlässige und nachhaltige Wärmeversorgung sicherstellen soll.
Die Erstellung eines solchen Wärmeplans wurde in Augsburg bereits 2022 von der Stadt angestoßen und läuft gemeinsam mit den Stadtwerken, unterstützt durch die Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft (FfE) und weitere Akteure. Der Entwurf des Energienutzungsplans Wärme liegt mittlerweile vor und der Klimabeirat der Stadt Augsburg empfiehlt dessen schnellstmögliche Veröffentlichung. Damit die Augsburger Bürger*innen vor Fehlinvestitionen geschützt werden, sich bestmöglich informieren können und Augsburger Handwerker*innen und Energieberater*innen eine optimale Grundlage für Beratungsgespräche bekommen, muss die Wärmeplanung daher rasch und mit Entschlossenheit vorangetrieben, so bald wie möglich veröffentlicht und mit modernen Mitteln an die Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Deshalb stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag als Änderungsantrag zur BSV/24/11379 Energienutzungsplan Wärme – Vorüberlegungen für eine kommunale Wärmeplanung, hilfsweise als Dringlichkeitsantrag.
1. Der vom Umweltamt der Stadt Augsburg und den Stadtwerken Augsburg erarbeitete Entwurf des Energienutzungsplans (ENP) Wärme wird als übergeordnetes räumliches Gesamtenergiekonzept zur nachhaltigen Ausrichtung der Energieversorgung in Augsburg beschlossen.
2. Der Entwurf des ENP Wärme, einschließlich der Kartendarstellung der Wärmeeignungsgebiete mit Erläuterungen, wird als Erstinformationsangebot und Orientierungshilfe für künftige Wärmeversorgungslösungen veröffentlicht.
3. Die Verwaltung nutzt die zentralen Ergebnisse des Entwurfs des ENP Wärme und hier insbesondere die Kartendarstellung der Wärmeeignungsgebiete für die Konzeption bzw. Schwerpunktsetzung von energiebezogenen Informations-, Beratungs- und ggf. Kooperationsangeboten für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.
4. Die Verwaltung berücksichtigt die gebietsbezogenen Ergebnisse des ENP Wärme bei Fachkonzepten, Fachplanungen, teilräumlichen Plänen und Projekten sowie im Sinne des § 6 Nr. 11 BauGB bei der Anwendung städtebaulicher Instrumente (Bauleitplanung, Sanierungsmaßnahmen, Wettbewerbsverfahren, Bauberatung etc.).
5. Die Stadt Augsburg räumt den Belangen der kommunalen Wärmeplanung als zentralem Baustein für das Erreichen der städtischen Klimaschutzziele referatsübergreifend eine hohe Priorität ein, um erforderliche Planungen und Umsetzungsmaßnahmen (z.B. für den Ausbau von Wärmenetzen und für die Realisierung von Wärmeerzeugungsanlagen) zügig umsetzen zu können.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit bzw. im Austausch mit den Stadtwerken Augsburg
a. eine kommunale Wärmeplanung entsprechend dem „Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) spätestens zum Ablauf der Umsetzungsfrist (30.06.2026), möglichst aber schneller, auf der Grundlage des Entwurfs des ENP Wärme und neuerer Entwicklungen zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen;
b. die Erarbeitung und Umsetzung des nach dem WPG von den Stadtwerken Augsburg als Betreiber des Augsburger Fernwärmenetzes zu erstellenden Transformationsplans Fernwärme durch eine aktive Mitwirkung relevanter Referate und Ämter zu unterstützen;
c. den Stadtrat und die Öffentlichkeit über den Stand und die Planungen zum Ausbau und zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung regelmäßig zu informieren und das Ausbauziel von jährlich 8 MW ggf. zu aktualisieren (s. BSV/21/07008, Punkt 3);
d. eine Kommunikationsstrategie vorzubereiten, um Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Vorfeld und ab Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Zielsetzungen in Augsburg zu informieren und zur frühzeitigen Umsetzung klimafreundlicher Wärmeversorgungslösungen zu motivieren und zu beraten;
e. die zur Erstellung und erfolgreichen Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung erforderlichen
• Daten, Prozesse, Schnittstellen, Querschnittsaufgaben und IT-Tools,
• rechtlichen und technischen Lösungen für den Datenaustausch zwischen Stadt und Stadtwerken
zu definieren;
f. die zur Umsetzung dieses Beschlusses benötigten Ressourcen im Umweltamt bzw. in anderen Dienststellen der Stadtverwaltung zu quantifizieren. Dabei sind externe Vergabemöglichkeiten sowie verfügbare Fördermöglichkeiten zu prüfen und mit einzubeziehen.
Begründung:
Augsburg deckt derzeit noch zwei Drittel seiner Wärmeversorgung mit fossiler Energie. Durch eine zügig umgesetzte Wärmeplanung ermöglicht es die Stadt den Augsburger*innen, die für sie individuell günstigste und nachhaltigste Heizungsart zu finden. Nur wenn wir die Wärmewende jetzt entschlossen vorantreiben, sind die Ziele des Augsburger Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzgesetzes des Bundes zu erreichen. Es gibt keinen Grund, diesen Prozess hinauszuzögern und der Bevölkerung sowie der lokalen Wirtschaft eine zentrale Orientierungshilfe vorzuenthalten. Mit der raschen Umsetzung und Veröffentlichung des Wärmeplans kann die Wärmewende sozial gerecht vollzogen werden, durch den individuell planbaren Umstieg auf die klimaschonende, günstige und krisensichere Versorgung mit erneuerbaren Energien.
Begründung Dringlichkeit:
Der Antrag ist weitreichender als die BSV/24/11379 und muss daher in der Sitzung des Umweltausschuss vom 07.10.2024 behandelt werden. Aus der Notwendigkeit der Änderung der BSV ergibt sich hilfsweise die Dringlichkeit.