Zum 01.01.2021 sollen in Augsburg die Abfallwirtschaftsgebühren erhöht werden – und zwar um beträchtliche 53 Prozent. Für einen Single-Haushalt werden statt 49,80 Euro zukünftig 76,20 Euro Jahresgebühr berechnet, eine Familie mit zwei Kindern muss ab Januar 228,60 Euro statt bisher 149,40 Euro bezahlen.

Bei einer Gebührenerhöhung dieser Größenordnung lohnt es sich nachzufragen und die Hintergründe der Kostensteigerung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Warum werden die Abfallwirtschaftsgebühren überhaupt erhöht?

  • Um die Notwendigkeit einer Erhöhung nachvollziehen zu können, muss man zunächst wissen, dass die Abfallwirtschaftsgebühren in Augsburg auf einem sehr niedrigen Niveau angesiedelt sind. Sie liegen sogar weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. In keiner anderen deutschen Stadt derselben Kategorie (250.000 bis 500.000 Einwohner) ist die Müllentsorgung bisher so günstig wie derzeit in Augsburg.
  • Der AWS (Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg) ist ein überwiegend gebührenfinanzierter Eigenbetrieb. Das heißt, er ist ein Betrieb der Bürger*innen. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden weitergegeben, ohne dass die Stadt einen Gewinn macht. Maßnahmen wie die Abfallentsorgung im öffentlichen Raum werden nicht über die Gebühren der Bürger*innen finanziert sondern über den städtischen Haushalt. Um die laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) decken zu können, ist nun eine Gebührenanpassung notwendig.
  • Kurzgefasst: Die Gebührenerhöhung lässt sich in erster Linie auf das aktuell sehr niedrige Gebührenniveau und die stark gefallenen Erlöse bei der Vermarktung der wiederverwertbaren Wertstoffe zurückführen. Um die Kostensteigerung zu verstehen, muss deshalb u.a. geklärt werden, warum die Müllentsorgungsgebühren momentan so gering sind.

Warum sind die Abfallwirtschaftsgebühren in Augsburg derzeit so außerordentlich gering?

  • Das niedrige Niveau der Müllentsorgungsgebühren hängt vor allem damit zusammen, dass diese seit 1994 mehrfach deutlich gesenkt wurden (zuletzt zum 01.01.2013 um 34 Prozent). Davon haben alle Augsburger Bürger*innen enorm profitiert.
  • Vor 2013 haben die Einnahmen des aws (Gebühren und Wertstofferlöse) die Betriebskosten überschritten (= Überdeckung). Dieser Überschuss wurde in den letzten acht Jahren zugunsten der Bevölkerung abgebaut. Daher konnten die Gebühren zum 01.01.2013 so drastisch reduziert und auf diesem niedrigen Niveau gehalten werden. Die Rücklagen sind mittlerweile aufgebraucht. Die Einnahmen können die Betriebskosten nicht mehr decken (= Unterdeckung). Es müssen also in Zukunft wieder höhere Gebühren erhoben werden.

Wie lässt sich der hohe Gebührenanstieg erklären?

  • Die Gebührensenkung zum 01.01.2013 wird zurückgenommen. Bis 2013 waren die Gebühren vergleichbar mit den Gebühren, die ab 2021 gelten werden: 75,60 Euro für einen Single-Haushalt, 226,80 Euro für eine Familie mit zwei Kindern. Ein Single zahlt also ab nächstem Jahr jährlich 0,60 Euro, eine vierköpfige Familie 1,80 Euro mehr als in den Jahren vor 2013.
  • Insgesamt spielen bei der Gebührenerhöhung verschiedene Faktoren eine Rolle:
    • In Augsburg sind in den letzten Jahren die Personal- und Sachkosten gestiegen.
    • Die Stadt Augsburg bietet einen vollumfänglichen Service in der Abfallentsorgung. Dieser Service wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut (z.B. seit dem Jahr 2011 kostenlose Sperrmüll- und Grüngutabholung, Erweiterung der Abgabemöglichkeiten an den städtischen Wertstoffinseln, Eröffnung neuer Wertstoff- und Servicepunkte im Holzweg sowie im Unteren Talweg). Durch den verbesserten Service fallen höhere Kosten an.
    • Gleichzeitig macht sich der Einbruch der Wertstofferlöse deutlich bemerkbar. Die Einnahmen fallen deshalb geringer aus. Waren es in den letzten Jahren bis zu 2,5 Mio Euro im Jahr, muss der Betrieb in den nächsten vier Jahren nur noch mit 300.000 Euro/Jahr kalkulieren.

Muss in Zukunft mit weiteren Preissteigerungen gerechnet werden?

  • Die Kalkulation gilt immer für die nächsten vier Jahre. Ein längerer Kalkulationszeitraum ist gebührenrechtlich nicht möglich.
  • Für diesen Zeitraum wird die Stabilität der Gebühren gewährleistet.

Gibt es Alternativen zu der Gebührenerhöhung?

  • Der AWS ist rechtlich zur Kostendeckung verpflichtet.
  • Nur ein Zuschuss der Stadt könnte dies verhindern. Dies steht aber in der aktuellen, finanziell angespannten Lage leider nicht zur Debatte.