Die Beschlussvorlage zu „Konzept zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Herbst/Winter 2020“ wurde am 29. Oktober im Stadtrat beschlossen. Wir haben bei diesem Beschluss um eine möglichst ganzheitliche Lösung gerungen, die gesundheitliche, ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Belange im Blick hat.

Aktuelle Ausgangslage: Augsburg im Teil-Lockdown

Seit Anfang Oktober steigt die Anzahl der Neuinfektionen in Augsburg stark an. Ende Oktober lag der 7-Tage-Inzidenz-Wert bei über 250, das Infektionsgeschehen ist weiterhin dynamisch. Um einer Überlastung des Klinikums und des Gesundheitsamtes entgegen zu wirken, Infektionsketten zu unterbrechen und die Pandemie zu bewältigen, gelten bereits seit Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr die bundes- und bayernweit beschlossenen Maßnahmen im Stadtgebiet Augsburg. Davon stark betroffen sind vor allem Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, welche alle, vorerst befristet auf November, schließen mussten. Entsprechend beziehen sich die Vorhaben aus der Beschlussvorlage auf eine Zeit nach dem Lockdown, wenn die genannten Einrichtungen wieder öffnen dürfen. Klar ist weiterhin: Gesundheitsschutz hat oberste Priorität!

Für welchen Zeitraum gilt der Beschluss?

  • Ab dem Zeitpunkt, an dem Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen dürfen.
  • Bis zum 31.03.2021.
  • Bitte beachten: Bei Veränderung der Sachlage muss jederzeit die Gewährleistung der Vorgaben des Infektionsschutzes erfolgen.

Was ist in der Außengastronomie für den genannten Zeitraum erlaubt oder neu geregelt?

  • Es fallen keine Sondernutzungsgebühren für z.B. die Erweiterung der Außengastronomie auf zusätzliche Flächen an.
  • Die Möglichkeit zur Einrichtung oder Erweiterung von Freischankflächen, etwa durch temporäre Umwandlung von Parkplätzen wird geschaffen.
  • Das Aufstellen/Aufhängen von Windschutzelementen und Plexiglaswänden wird auch im Innenstadtbereich ermöglicht.
  • Zusätzlich ist die Nutzung von Erwärmungsquellen, wie beispielsweise Heizpilzen, Heizstrahlern oder andere Heizeinrichtungen (z.B. Heizkissen) für den beschränkten Zeitraum bis 31.03.2021 auch in der Innenstadt erlaubt.

Für welche Punkte in dem Beschluss haben wir GRÜNE uns stark gemacht? Was sind die Bedingungen für den Einsatz von Heizpilzen?

  • Kein dauerhafter Einsatz über die Pandemie hinaus.
  • Nur in Verbindung mit den genannten Windschutzelementen, damit die Wärme möglichst an den Besucherplätzen bleibt.
  • Wenn keine Besucher*innen in der Nähe sind, muss die Wärmequelle auf ein Minimum reduziert oder abgeschaltet werden.
  • Nutzer*innen der o.g. Erwärmungsquellen werden vom Augsburger Umweltamt über das Beratungsangebot EnergiePLUS und ggf. alternative Erwärmungsmöglichkeiten informiert.
  • Soweit Erwärmungsmöglichkeiten im Außenbereich tatsächlich genutzt werden, erfolgt vonseiten der Stadt Augsburg eine Kompensation mit Blick auf ökologische Aspekte, die sich am tatsächlichen Ressourcenverbrauch orientiert.

Was ist unter Kompensation gemeint und wie wird sie umgesetzt?

  • Es wird eine ökologische Kompensation geben, die sich am tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Wärmequelle(n) orientiert.
  • Auf Grundlage der Ermittlung des zu kompensierenden Bedarfs durch das Umweltamt der Stadt Augsburg, soll die Forstverwaltung Kompensationsmaßnahmen, etwa durch zusätzliche Baumpflanzungen und die Verbesserung der Qualität von Naturschätzen, ermöglichen. Dadurch wird mindestens die ausgestoßene Menge an Co2 wieder dauerhaft gebunden und das hier bei uns vor Ort.

Warum soll es überhaupt eine Kompensation geben? Was ist an Heizpilzen so bedenklich?

(Quelle: Umweltbundesamt )

  • CO2-Ausstoß: Sowohl mit Propangas betriebene als auch elektrische Terrassenheizstrahler verursachen einen hohen CO2 – Ausstoß. Deshalb ist keine der beiden aus Klimaschutzsicht der jeweils anderen Technik vorzuziehen. Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa drei- sechsmal so viele CO2- Emissionen. Ein handelsüblicher Heizpilz verursacht in acht Stunden Betrieb dieselbe Menge CO2 wie ein Benzinauto auf einer Strecke von 145 Kilometern.
  • Energieverbrauch: Heizstrahler vergeuden durch “Beheizung der Straße” vielfach an Energie. Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum drei- bis zehnmal (im Mittel sechsmal) so lange zu beheizen, wie die im Freien befindliche Fläche.
  • Von Neuanschaffungen raten wir Grüne klar ab: Bei der Neuanschaffung von Heizpilzen muss der gesamte Ressourcenverbrauch zur Herstellung der Heizgeräte bzw. der Verpackungen bedacht werden, was wiederum mehr CO2-Ausstoß bedeutet. Außerdem gilt für die Heizpilze nach 31.03.2021 wieder das reguläre Verbot über die Gestaltungssatzung. Wir empfehlen daher Miete oder Leasing.

Wie ist die normale Regelung mit Heizpilzen in der Stadt Augsburg?

  • Heizpilze, Heizstrahler und sonstige Heizgeräte sind im Bereich der Innenstadt, mit Ausnahme des Stadtmarktes, verboten.
  • Näheres zur Gestaltungssatzungund die genaue Abgrenzung des Innenstadtbereiches

Warum gehen wir GRÜNE in Augsburg bei dieser Entscheidung mit?

  • Die Pandemie nimmt uns nicht den Blick auf die Bedeutung des Klimaschutzes! Unter normalen Umständen wäre die Debatte um Heizpilze mit den oben genannten Argumenten aus Sicht des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit beendet.
  • Die aktuelle Corona-Pandemie erfordert allerdings einen differenzierten Blick, auch aus Sicht des Umweltbundesamts.
  • Die Nutzung von Außenflächen für kulturelle, soziale, gastronomische etc. Zwecke auch in der kälteren Jahreszeit ist ein entscheidender Faktor, die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen.
  • Gastronomie-, Kultur-, Freizeitangebote sind im Moment komplett auf Eis gelegt und können, sobald es wieder erlaubt ist, nicht mal ansatzweise dem Angebot während einer pandemiefreien Zeit gerecht werden.
  • Es besteht kein Zweifel, dass die Übertragung vor allem in geschlossenen Räumen und bei engem Kontakt stattfindet. Deswegen gilt es, möglichst viel der Aktivitäten ins Freie, mit kontrolliertem Abstand zu verlagern.
  • Durch die Erwärmungsmöglichkeiten im Freien, unter kontrollierten Bedingungen und mit klaren Abstandsregeln, verhindern wir, dass die Bürger*innen ins Private gedrängt werden – wo ohne Abstand und Hygienekonzepte die Zahl der Infektionen wieder steigen könnte.

Was sind unsere grünen Empfehlungen bezüglich der Heizpilze?

  • Alternative Wärmequellen, z.B. Windschutz, Decken, etc. einsetzen!
  • Keine Neuanschaffung von Heizgeräten, sondern Miete oder Leasing!
  • Energiesparende Infrarot-Heizgeräte einsetzen!
  • Betriebseigene Kompensation betreiben, z.B. durch erweitertes Angebot an Bio-Nahrungsmitteln und Fair Trade Produkten o.ä.!
  • Ökostrom für betriebene Heizgeräte einsetzen!